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Brandenburg: Nicht ohne meine Steuer-ID
Der Sommer zahlt sich für Schüler und Studenten oft aus – mit einem Ferienjob können sie ihr Einkommen aufbessern. Worauf man dabei achten sollte
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Kellnern im Café oder Aushilfe am Fließband – im Sommer arbeiten Schüler und Studenten, um sich etwas dazuzuverdienen. Dabei müssen sie auch an das Finanzamt denken, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Denn das Einkommen muss möglicherweise versteuert werden.
LOHNSTEUERKARTE
Damit der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM nutzen kann, muss der Ferienjobber seine Steuer-ID und Geburtsdatum mitteilen. Außerdem muss er angeben, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt. In diesem Fall wird er in die Steuerklasse I eingeordnet, und Lohnsteuern sind erst ab einem Monatslohn von rund 950 Euro fällig. Ist der Jobber bereits bei einem anderen Arbeitgeber gemeldet, wird sein Ferienjob nach der Lohnsteuerklasse VI besteuert. In diesem Fall werden ab dem ersten Euro Lohnsteuern fällig.
STEUERERKLÄRUNG
Wurde zu viel Lohnsteuer gezahlt, lässt sich das Geld mit einer Einkommensteuererklärung zurückholen. Beträgt nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben wie den Ausbildungskosten und weiterer Abzugsbeträge das steuerliche Einkommen nicht mehr als 8354 Euro im Jahr, wird das Finanzamt keine Steuern festsetzen und Steuerabzüge erstatten.
KINDERGELD
Für das Kindergeld spielt der Verdienst während der Ferienzeit und auch neben der Ausbildung keine Rolle mehr. Wer bereits eine abgeschlossene Erstausbildung hat und weiter lernt, muss seine Nebentätigkeit allerdings zeitlich auf höchstens 20 Stunden pro Woche begrenzen. Anderenfalls erlischt der Anspruch.
SOZIALABGABEN
Ferienjobs bleiben sozialversicherungsfrei, wenn sie von vornherein auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt sind. Für freiwillige Praktika gilt dies ebenso. Bei länger andauernden Tätigkeiten, auch bei freiwilligen, bezahlten Praktika, werden Sozialversicherungsbeiträge fällig – mindestens zur Rentenversicherung.
PAUSEN
Wer in den Ferien jobbt, sollte auf regelmäßige Pausen achten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb und bis zu sechs Stunden müssen Schüler mindestens eine halbstündige Pause bekommen. Bei über sechs Stunden steht ihnen eine Stunde zu. Darauf weist Florian Haggenmiller von der Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes hin.
UNFALLVERSICHERUNG
Um eine Unfallversicherung müssen sich Ferienjobber nicht kümmern: Sie sind über ihren Arbeitgeber versichert. Der Unfallversicherungsschutz beginnt am ersten Arbeitstag und bezieht auch den Weg zum Arbeitsplatz und zurück nach Hause ein.
BERUFSWAHL
Die begehrtesten Ferienjobs sind vergeben, doch laut Arbeitsmarktexperten kann sich ein Anruf bei ausgewählten Firmen noch lohnen. „Generell raten wir dazu, zu schauen, wo die eigenen Stärken und Interessen liegen, und dann gezielt die passenden Betriebe rauszusuchen“, sagte Clarissa Schmidt von der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder). Der Ferienjob könne im besten Fall bei der Berufswahl helfen.
„Wenn man einen guten Job haben möchte, sollte man sich schon im Winter kümmern“, empfiehlt Isabel Wolling von der Potsdamer Arbeitsagentur. Zu beliebten Anlaufstellen zählen Industrieunternehmen und gastronomische Betriebe. dpa
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