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Gutachterschlacht: Niedner fordert jetzt über 100 Millionen vom Land

Der bayrische Unternehmer Peter Niedner ist im Prozess um seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Land Brandenburg jetzt mit konkreten Zahlen einer Aufforderung des Oberlandesgerichts (OLG) nachgekommen: 66 Millionen Euro zuzüglich Zinsen seit 1994 fordert Niedner.

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Potsdam -  Seine Anwälte erheben darüber hinaus schwere Vorwürfe gegen die Landesbehörden. Niedners Anwälte legten in den letzten Tagen als Folge der ersten Verhandlung vor dem OLG im Januar eine ganzen Serie von Gutachten vor. Das Brandenburger Gericht, dass sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erneut mit dem Fall befassen muss, hatte zunächst einen Nachweis dafür verlangt, dass das Scheitern des Unternehmers Niedner in der Lausitz tatsächlich von den Finanzbehörden des Landes zu verantworten ist. Weiter hatte das OLG vorgeschlagen, zur Bemessung des möglichen Schadens den Wert des Unternehmen Niedners im Jahr 1994 zu beziffern.

Auf beide Fragestellungen reagierte jetzt der Unternehmer mit Stellungnahmen von anerkannten Sachverständigen. Das Land Brandenburg hat nun nur noch wenige Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Der nächste Gerichtstermin ist für den 24. April angesetzt.

Niedner befindet sich seit 18 Jahren im Rechtsstreit mit dem Land. Dessen Behörden hatten Niedners Firma Deuba Glas in Großräschen, die den Dämmstoff Keraglas herstellen sollte, Anfang der 90er Jahre die Unternehmereigenschaft aberkannt. Dies habe ihn steuerlich benachteiligt und die Firma in die Liquidation getrieben, sagt Niedner.

Gefährlich für die Landesfinanzen dürfte dabei vor allem das Wertgutachten von Warth&Klein werden, einem der großen Wirtschaftsprüfer der Bundesrepublik. Es beziffert den Wert der Firma, die, wie mehrfach berichtet, durch die rechtsfehlerhaften Steuerbescheide des Landes geschädigt wurde, auf über 83 Millionen Euro. Selbst unter voller Berücksichtigung von Risikoabschlägen halten die Gutachter eine Forderung von 66,3 Millionen für begründet. Entsprechend hat Niedner inzwischen auch seinen Klageantrag, der sich ursprünglich auf 30 Millionen belief, erhöht. Seine Anwälte halten diese Klageerhöhung auch mit Hinweis auf die Äußerungen des OLG für rechtlich zulässig. Die Forderungen Niedners würden, sollte das Gericht ihnen folgen, aufgrund ihrer Verzinsung ein Loch von deutlich über 100 Millionen Euro in die Landeskasse reißen.

Nicht nur das Wertgutachten, sondern auch weitere Stellungnahmen unter anderem von einem Lehrstuhlinhaber für Betriebswirtschaftslehre der Universität Regensburg, Professor Dirk Meyer-Scharenberg, waren für den bayrischen Unternehmer mit erheblichen Kosten verbunden. Sie dokumentieren erneut den unbedingten Willen Niedners, die aus seiner Sicht begründeten Ansprüche durchzusetzen. Der Mann, der im Jahr 1992 begonnen hatte, in Großräschen (Oberspreewald-Lausitz) eine Glasfabrik zu errichten, war von den Finanzbehörden als dubioser Scheininvestor eingestuft worden. Dass diese Verwaltungsentscheidung falsch war, ist inzwischen unstrittig. Bislang hatten Brandenburger Gerichte allerdings geurteilt, die daraus erwachsenden Schadensersatzansprüche seien verjährt. Der BGH kassierte diese Urteile. Niedner hatte daraufhin eine außergerichtliche Einigung angeregt und seine Bereitschaft bekundet, über die Entschädigungssumme zu verhandeln. Finanzminister Helmuth Markov (Linke) lehnte dies trotz eines entsprechenden Votums des Petitionsausschusses des Landtags ab. Auch das OLG Brandenburg hatte zunächst ein solches außergerichtliches Mediationsverfahren befürwortet.

In dem jüngsten Schriftsatz der Anwälte Niedners werden erneut massive Vorwürfe gegen die Behörden des Landes erhoben. Die hätten über viele Jahre hinweg eine Art Feldzug gegen den einstigen Top-Manager geführt, dessen Ziel, so wörtlich, die Vernichtung des Unternehmers gewesen sei. In dem Schriftsatz wird dies unter anderem mit den Bemühungen der Brandenburger Finanzverwaltung begründet, Behörden anderer Bundesländer vor Niedner zu warnen. Diese Vorgänge werden von den Anwälten als rechtswidrig und willkürlich bezeichnet. Die langen Ausführungen dazu haben zunächst für den Prozess keine Relevanz und wären eher von strafrechtlicher Bedeutung. Da aus Sicht der Anwälte Niedners dieses Verhalten aber bis in die jüngste Vergangenheit fortgesetzt wurde, kommen die Ausführungen dazu einem Strafantrag gleich. Dafür wäre dann allerdings nicht das OLG, sondern die Staatsanwaltschaft zuständig.

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