Brandenburg: Nur Hobbyflieger müssen einen Bogen machen Rund- und Geschäftsflüge sollen trotz geplanter City-Sperrzone möglich bleiben
Berlin - Trotz des geplanten Flugverbots über dem Berliner Stadtzentrum sollen kommerzielle Rundflüge und Geschäftsflüge auch weiterhin möglich bleiben. Die Sperrung des Luftraums innerhalb des S-Bahnrings solle nur für Hobbyflieger gelten, hieß es am Montag im Bundesverkehrsministerium.
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Berlin - Trotz des geplanten Flugverbots über dem Berliner Stadtzentrum sollen kommerzielle Rundflüge und Geschäftsflüge auch weiterhin möglich bleiben. Die Sperrung des Luftraums innerhalb des S-Bahnrings solle nur für Hobbyflieger gelten, hieß es am Montag im Bundesverkehrsministerium. Offen ist noch, ob den Privatfliegern künftig auch der Anflug des innerstädtischen Flughafens Tempelhof versagt werden soll. Gut ein Viertel der 16 000 Flugbewegungen in der ersten Jahreshälfte dort war nicht gewerblich. Details wollen Behördenvertreter am Freitag erörtern. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden auch in anderen Hauptstädten die Überflugsrechte eingeschränkt. Die Deutsche Flugsicherung hält eine Verbotszone dagegen nur dann für sinnvoll, „wenn man sie auch entsprechend überwachen kann“, sagte deren Sprecher Axel Raab. Doch genau daran gibt es erhebliche Zweifel. Zumindest kleine Ultraleicht-Maschinen sind mit dem herkömmlichen Radar kaum auszumachen. Nach dem Absturz eines Kleinflugzeugs vor dem Reichstag will Verkehrsminister Manfred Stolpe neben dem Flugverbot auch die Zugangskontrollen an kleinen Flugplätzen verschärfen. Schon heute müssen auch Privatpiloten eine Sicherheitsüberprüfung für Luftfahrtpersonal bestehen. Voraussetzungen, die der Todespilot vom Reichstag allerdings erfüllt hatte. Volker K., der sein Flugzeug nach einem Familiendrama offenbar in Selbstmord-Absicht zum Absturz brachte, besaß eine gültige Lizenz und war in seiner eigenen Maschine unterwegs. Er meldete sich aber vorschriftswidrig nicht per Funk bei der Flugsicherung und hielt die Mindestflughöhe über Berlin von 600 Metern nicht ein. „Was der gemacht hat, ist auch jetzt schon verboten“, so der Vorsitzende des Deutschen Ultraleicht-Verbandes, Jo Konrad. Ein „durchgeknallter Selbstmörder“ sei nicht zu stoppen. Rainer W. During
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