Brandenburg: Opium und falsche Fünfziger
Geldfälscher-Prozess: Gutachter sagte aus
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Potsdam – Erstmals kam gestern im Prozess um die drei vor dem Landgericht angeklagten Geldfälscher von Caputh ein Gutachter zu Wort.
Dr. Werner Platz (65), Hochschullehrer für forensische Psychiatrie, untersuchte den Angeklagten Hasan Y. im Auftrag der Staatsanwaltschaft, um die Frage seiner Steuerungsfähigkeit während des Tatzeitraumes zu beantworten. Der Deutsch-Iraner hatte angegeben, bereits seit längerer Zeit Opium abhängig zu sein. Er habe Opium als Schmerz stillende Medizin konsumiert, da er seit zehn Jahren unter Nierenproblemen und starken Rückenschmerzen leide. Um die erhoffte Wirkung zu erzielen, habe er die Menge immer weiter erhöhen müssen, zuletzt hätte er 10 Gramm pro Woche gebraucht, so Hasan Y.
Laut Anklage sollen der 43-Jährige und fünf weitere arabischeTatverdächtige in einer Berliner Garage eine Werkstatt eingerichtet haben, um 100-Dollar-Noten zu fälschen und zu verbreiten. Während Y. und seine Komplizen für die Ausstattung der Werkstatt gesorgt haben sollen, fertigte der bereits rechtskräftig verurteilte Weißrusse Vladislav L. laut eigener Aussage die Vorlagen für die „Blüten“ an. Anfang Mai 2004 soll die Bande ihre Produktionsräume dann nach Caputh verlagert haben. Hier am Schwielowsee sollten mindestens fünf Millionen Euro gefälscht werden. Der Mitangeklagte Potsdamer Jens H. (33) soll den Männern mehrere Räume im Verwaltungsgebäude einer stillgelegten Gärtnerei vermietet und mit ihnen gemeinsam eine Cannabisplantage angelegt haben. Der Angeklagte Aliaksei S. (26) soll die bei Ebay ersteigerte alte Offsetdruckmaschine so präpariert haben, dass man mit ihr täuschend echt aussehende 50-Euro-Noten drucken konnte. Vladislav L. offenbarte sich jedoch der Polizei. Seitdem gilt er als Kronzeuge der Anklage, steht unter besonderem Schutz.
Zum Zeitpunkt der Taten sei Hasan Y. eindeutig Opium abhängig gewesen, bestätigte der Gutachter. Somit sei eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen. Auch in der Untersuchungshaft habe er unter sehr starken Entzugserscheinungen gelitten, die medikamentös bekämpft wurden. Der körperliche Entzug sei inzwischen abgeschlossen, nicht allerdings der psychische, so der Experte. „Ist er wieder draußen, besteht die Gefahr erneuter Straftaten.“ Er rege deshalb an, den Angeklagten in eine Entziehungsanstalt einzuweisen.
„Wie wirkt Opium eigentlich?“, wollte der Kammervorsitzende wissen. Er wurde von Dr. Platz umfassend über die dämpfende Wirkung der Droge aufgeklärt, die weder Wahrnehmungsverzerrungen hervorrufe noch die Sinnesorgane beeinträchtige. „Der Betroffene sieht die Realität allerdings wie durch einen Filter.“ Sofort hakte Oberstaatsanwalt Peter Steiniger nach: „Aber die optische Wahrnehmbarkeit einer Druckmaschine oder eines falschen Geldscheins, der irgendwo herum liegt, ist doch gegeben?“ Der Gutachter stimmte zu, schränkte allerdings ein, die Bedeutung derartiger Dinge könne nicht immer voll erfasst werden. Hasan Y. hatte an den vorangegangenen Verhandlungstagen bestritten, sich aktiv an der Geldfälschung beteiligt zu haben. Seine Aufgabe sei es gewesen, das Außengelände am Monitor zu überwachen. Aber da habe er wegen seiner Sucht immer nur mit einem halben Auge hingesehen.
Der Prozess wird am 16. November fortgesetzt.
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