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Krampnitz-Affäre: Opposition fordert Zwangsgeld gegen BBG-Chef
Krampnitz-Untersuchungsausschuss: Marczinek soll per Gericht zur Aussage gezwungen werden
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Potsdam - Die Auseinandersetzung um das Vorgehen im Untersuchungsausschuss zur Krampnitz-Grundstücksaffäre wird jetzt auch vor Gericht fortgesetzt. Der Ausschussvorsitzende Sören Kosanke (SPD) wird beim Landgericht Potsdam Zwangsmaßnahmen gegen den Zeugen Frank Marczinek beantragen.
Marczinek, die zentrale Figur bei der umstrittenen Veräußerung landeseigener Immobilien, ist inzwischen Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und beruft sich auf sein Recht, gegenüber dem Untersuchungsausschuss Aussagen zu verweigern, die ihn strafrechtlich belasten könnten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdacht der Untreue beim Krampnitz-Deal.
Der Geschäftsführer der einst landeseigenen, inzwischen privatisierten Brandenburgischen Boden (BBG) hatte in einer ersten Vernehmung nach einer langen Stellungnahme jede Antwort auf weitere Fragen verweigert. Damals hatte BBG-Chef Marczinek versichert, dass der umstrittene Verkauf der Krampnitz-Kasernen ordnungsgemäß abgewickelt worden sei. Dem Land sei kein Schaden entstanden. Bei dem Verkauf der 120 Hektar großen alten Militärliegenschaft im Norden Potsdams seien alle Regeln eingehalten worden. Auch der Verkauf der BBG im Jahr 2006 an seine Lausitzer Firma TVF Altwert sei korrekt gelaufen, hatte Marczinek betont.
Er blieb auch am Dienstag im Wesentlichen bei dieser Haltung. Daraufhin verlangten die drei Oppositionsfraktionen vom Vorsitzenden den Antrag auf Zwangsmittel, dem dieser stattzugeben hatte. Kosanke erklärte, dass Marczinek im Untersuchungsausschuss kein generelles Aussageweigerungsrecht besitze. Er müsse sich zumindest Fragen anhören und auch antworten, wenn er sich selbst nicht belaste.
Jetzt wird das Landgericht entscheiden, in wie weit Marczinek tatsächlich berechtigt ist, die vom CDU-Obmann Dierk Homeyer gestellten Fragen zu ignorieren. Marczinek rückte dann zumindest teilweise von seiner ursprünglichen Haltung ab und beantwortete zur allgemeinen Überraschung einige Fragen im Zusammenhang mit der von der BBG betriebenen Veräußerung einer Liegenschaft in Bad Saarow, Pieskower Chaussee. Dieses Grundstücksgeschäft weist nach Einschätzung der CDU genauso wie in Potsdam-Krampnitz zu untersuchende Merkwürdigkeiten auf (PNN berichteten).
Auch die Zeugin Angela Podwitz, die zwar ebenfalls schon einmal ausführlich zu einigen Sachverhalten Stellung genommen hatte, antwortete nur auf wenige Fragen, auch auf einige, die Marczinek mit Schweigen ignorierte. Auch gegen sie wird auf Antrag von CDU, FDP und Grünen jetzt der Ausschussvorsitzende beim Landgericht Zwangsmittel beantragen. Falls das Gericht dies für geboten hält, kann es Ordnungsgelder, aber auch eine Ordnungshaft anordnen.
SPD-Obmann Mike Bischoff sagte, die Opposition versuche mit Taschenspielertricks das Aussageverweigerungsrecht der Zeugen zu umgehen. Dabei habe die bisherige Beweisaufnahme ergeben, dass dem Land „kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann“. Die Opposition versuche dies durch „rechtsstaatswidriges Vorgehen“ zu vernebeln.
Die rot-rote Ausschussmehrheit hatte es abgelehnt, über den Umweg per gerichtlicher Zwangsmaßnahmen Antworten von Marczinek zu erzwingen. Da dieser im Auftrag des Landes gearbeitet habe, solle Finanzminister Helmuth Markov ((Linke) von ihm Antworten abfordern. Die CDU überlegt jetzt, ob sie wegen dieses Beschlusses das Verfassungsgericht anruft.
Der Untersuchungsausschuss beleuchtet umstrittene Immobiliengeschäfte des Landes unter dem damaligen Finanzministers Rainer Speer (SPD): die Privatiseirung der BBG sowie der Verkauf der Krampnitz-Kasernen durch die BBG, bei dem der Landesrechnungshof einen Schaden von zehn Millionen Euro feststellte.
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