Brandenburg: Osteuropäische Einbrecherbande vor Gericht
Frankfurt(Oder) - Die Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien müssen sich ziemlich sicher gefühlt haben. Immer wieder brachen sie nachts in Gaststätten, Firmen, Cafés, Läden und Spielotheken ein.
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Frankfurt(Oder) - Die Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien müssen sich ziemlich sicher gefühlt haben. Immer wieder brachen sie nachts in Gaststätten, Firmen, Cafés, Läden und Spielotheken ein. Überwachungskameras schreckten die Diebe offenbar nicht. Doch die akribische Videoauswertung durch die Ermittler wurde ihnen zum Verhängnis.
Drei Mazedonier und zwei Serben konnten Brandenburger Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. Die Männer im Alter zwischen 30 und 39 Jahren waren als Einbrecherbande zwischen April 2014 und Oktober 2015 aktiv, hauptsächlich in der Mark und in Berlin, ab und zu auch in anderen Bundesländern. Insgesamt 34 Brüche in wechselnder Besetzung und arbeitsteilig wirft ihnen die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vor. Von kommenden Mittwoch an muss sich das Einbrecher-Quintett vor dem Landgericht Frankfurt(Oder) verantworten.
Die Männer erbeuteten überwiegend Bargeld, um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Laut Anklage waren sie jedes Mal extra für ihre Beutezüge nach Deutschland gereist und nach erfolgreichem Diebstahl wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Bei den Einbrüchen in die Geschäftsräume ließen sie Geldkassetten und Kassen mitgehen, hebelten Tresore auf und plünderten Spielautomaten.
Das Agieren der fünf Ex-Jugoslawen passt ins Bild. Laut aktueller Kriminalstatistik werden Einbrüche – ob in Wohnhäuser oder Geschäftsräume – überwiegend von organisierten Tätergruppen aus Südost- und Osteuropa begangen. Allein fast jeder vierte Straftäter, der im vergangenen Jahr in Ostbrandenburg gefasst wurde, war nichtdeutscher Herkunft. Die Zahl der Einbrüche bei Firmen lag im vergangenen Jahr in der Region östlich Berlins bei 1824 Delikten.
Die Bekämpfung dieser Diebstähle bildet laut Polizeidirektion Ost weiterhin einen Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit.
Für schweren Bandendiebstahl sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren vor - pro Tat. Da es sich in diesem Fall bei jedem der Angeklagten um mehrere Delikte handelt, wird im Urteil letztlich eine Gesamtstrafe gebildet, die nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) noch höher ausfallen könnte. Für den Prozess sind 14 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich Ende Juli gesprochen. Jeanette Bederke
Jeanette Bederke
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