Brandenburg: OVG setzt Androhung von Zwangsgeld gegen Polizei aus
Berlin - Das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) muss vorerst kein Zwangsgeld fürchten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg setzte die Drohung vorläufig aus, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte.
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Berlin - Das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) muss vorerst kein Zwangsgeld fürchten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg setzte die Drohung vorläufig aus, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte zu Wochenbeginn ein Zwangsgeld von 10 000 Euro für den Fall festgesetzt, dass die Polizei dem Wasser- und Abwasserverband Fürstenwalde bis zum 10. Juni keine „Vollzugshilfe“ beim Zwangsanschluss eines privaten Grundstücks in Rauen gewährt. Gegen diese Entscheidung hatte das Polizeipräsidium Beschwerde eingelegt.
Das OVG setzte die Androhung des Zwangsgeldes bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde aus, wie es weiter heißt. In nächster Zeit werde die Kammer die rechtlichen Fragen überprüfen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Ende September 2005 ergangener Bescheid des Wasserverbandes, das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück an die Kanalisation anzuschließen (Aktenzeichen OVG 1 S 122.08). ddp
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