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Brandenburg: OVG: Vorrang für brandenburgische Taxifahrer

Berlin/Schönefeld - Am Flughafen Berlin-Schönefeld haben Taxis aus dem Landkreis Dahme-Spreewald weiter Vorrang vor Berliner Fahrzeugen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies den Normenkontrollantrag eines Berliner Taxiunternehmers gegen die Taxenordnung des Kreises ab, wie ein OVG-Sprecher am Mittwoch mitteilte.

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Berlin/Schönefeld - Am Flughafen Berlin-Schönefeld haben Taxis aus dem Landkreis Dahme-Spreewald weiter Vorrang vor Berliner Fahrzeugen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies den Normenkontrollantrag eines Berliner Taxiunternehmers gegen die Taxenordnung des Kreises ab, wie ein OVG-Sprecher am Mittwoch mitteilte. Der sah sich durch den extra Wartebereich für Berliner Taxen benachteiligt.

Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Berlin und dem Landkreis. Die Regelung sei nicht zu beanstanden, so die Richter. Das Personenbeförderungsgesetz schreibe vor, dass Taxen nur in der Gemeinde des Betriebssitzes bereitgehalten werden dürfen, hieß es zur Begründung. Die Vereinbarung sei insoweit nur eine Erweiterung und dürfe den „Vorrang der am Flughafen originär zugelassenen Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald“ nicht einschränken. ddp

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