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Brandenburg: Partyflöße dürfen wieder ablegen

Nach heftigen Protesten können auch Salonschiffe wieder in Havel und Spree stechen. Der Bund hebt umstrittene Verordnung auf

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Berlin/Potsdam - Die Verleiher von Salonschiffen, historischen Kähnen oder Partyflößen in Brandenburg und Berlin können aufatmen - zumindest vorerst. Das Bundesverkehrsministerium hat die umstrittene Verordnung, die praktisch nur noch modernen Fahrgastschiffen die Mitnahme von Gästen ermöglicht hätte, vorerst ausgesetzt. Nun soll sie überarbeitet werden.

Vor der Änderung im Januar durften Charterboote bis 25 Meter Länge für maximal 35 Personen unterwegs sein, ohne den strengen Anforderungen eines Fahrgastschiffes zu genügen. Sie galten als Sportboote und durften samt Schiffsführer vermietet werden. Nach der seit 1. Januar gültigen Neuregelung hätten die Vermieter aber keine Besatzung mehr stellen dürfen. Die Mieter hätten deshalb eine eigene Lizenz vorweisen oder selbst einen Kapitän mitbringen müssen.

Die Neuregelung der sogenannten Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung war vom Binnenschifffahrtsverband ausgegangen, in dem auch die Potsdamer „Weisse Flotte“ oder die Berliner „Stern- und Kreisschifffahrt“ organisiert sind. Die Fahrgastschiffer wollten nicht länger akzeptieren, dass Salonschiffe als „Sportboote“ durchgehen und weniger Sicherheitsauflagen erfüllen müssen, wenn sie größere Gesellschaften transportieren.

Die neue Regelung, die ohne große Aufmerksamkeit verändert wurde, schürte bei den kleinen Anbietern den Verdacht, dass damit unliebsame Konkurrenz der klassischen Fahrgastschifffahrt beseitigt werden sollte. Die Barkassen, Partyflöße und historischen Kähne sind für Hochzeiten und Geburtstagsgesellschaften oft die erste Wahl, während Fahrgastschiffe eher als konventionell gelten.

Der Chef der Weissen Flotte in Potsdam, Jan Lehmann, hatte aus seiner Freude über die neue Regelung auch gar keinen Hehl gemacht. „Wir haben das wohlwollend zur Kenntnis genommen“, sagte er Anfang Februar den PNN und ließ durchklingen, dass er seinen Anteil an dem neuen Gesetz hatte. Allerdings betone er: „Wir wehren uns nicht gegen Konkurrenz, sondern setzen uns für gleiche Bedingungen ein“. Durch die Verordnung werde eine Gesetzeslücke geschlossen, die die Fahrgastschifffahrt bisher benachteiligt habe.

Die etwa 50 betroffenen Unternehmen in der Region hingegen protestierten heftig. Die kleinen Reeder ärgert vor allem, dass noch bis in den Dezember nach der alten Rechtslage Salonschiffe zugelassen wurden, die ab dem 1. Januar praktisch nicht mehr aufs Wasser durften. 200 Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmen würden damit vernichtet, hieß es im Februar vom Wirtschaftsverband Wassersport Berlin-Brandenburg.

Für den Potsdamer Anbieter Havelmeer etwa wäre eigenen Angaben zufolge der Hauptumsatzbringer weggefallen. Die Betreiber waren sich sicher, dass Lobbyismus hinter der neuen Verordnung steckte. Diesen Eindruck hatte auch der Betreiber der Huckleberry Tours an der Schiffbauergasse, Ole Bemmann. Er vermutete, dass die Sicherheitsbestimmungen nur ein Vorwand waren und eine Art Marktbereinigung betrieben werden sollte. Auch für die Betreiber von Havelmeer waren Sicherheitsbedenken nur fadenscheinige Argumente. Der Schiffsführer habe jahrzehntelange Erfahrung, zudem lägen alle erdenklichen Sicherheitszertifikate vor. Außerdem zeige die Statistik, dass es in den vergangenen Jahren keinerlei Unfälle mit Charterbooten gegeben habe. loy/wik

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