Brandenburg: Petke: Bis zum Juni Finanzausgleichsgesetz Hauptstadtvertrag bleibt / Potsdam größter Nutznießer
Potsdam (PNN/erb). In der Auseinandersetzung um das von CDU-Innenminister Jörg Schönbohm geplante Finanzausgleichsgesetz verstärkt sich der Druck auf die Landesregierung.
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Potsdam (PNN/erb). In der Auseinandersetzung um das von CDU-Innenminister Jörg Schönbohm geplante Finanzausgleichsgesetz verstärkt sich der Druck auf die Landesregierung. Nach PNN-Informationen wollen die Oberbürgermeister der vier kreisfreien Städte noch in dieser Woche einen Brief an Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) formulieren, in dem die Verabschiedung des Gesetzes vor Abschluss der Legislaturperiode gefordert wird. Der innenpolitische Sprecher der CDU, Sven Petke, sagte gestern den PNN, es wäre „ein richtig großer Wurf für die Große Koalition“, wenn dies gelingen könne. Ansonsten müssten sich CDU und SPD im bevorstehenden Wahlkampf den Vorwurf der Kommunen gefallen lassen, „schuldhaft gezögert“ zu haben. Zugleich betonte er, seine Partei sei kompromissbereit, wenn es um die Klärung von Detailfragen gehe. „Nur in einem sind wir nicht kompromissbereit – das Gesetz muss bis Juni kommen.“ Mit dem Finanzausgleichsgesetz sollen die bislang über ein jährliches Gemeindefinanzierungsgesetz festgelegten Landeszuweisungen an die Kommunen auf eine laut Petke „solide Basis gestellt und Planungssicherheit geschaffen werden“. Kernanliegen sei es, die Kommunen mit einer finanziellen Mindestausstattung zu versehen, die so hoch sein müsse, „dass gemessen am Zuschussbedarf für pflichtige Aufgaben ein Anteil von fünf Prozent des Zuschussbedarfs für freiwillige Aufgaben verbleibt“. Finanziert werden soll der Finanzausgleich durch eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Bislang seien nur 25 Prozent dieser Solidarpakt-Gelder vom Land an die Kommunen weitergereicht worden, ab 2005 sollen es 40 Prozent sein. Dies würde 2005 rund 225 Millionen Euro ausmachen. Außerdem sollen 100 Millionen Euro an nicht abgerufenen Fördermitteln des Landes direkt an die Kommunen zur Eigenverwendung fließen. „Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung und wird sich in Form von mehr Aufträgen positiv auf die örtliche Wirtschaft auswirken“, sagte Petke. Viele Förderprogramme des Landes seien nämlich nicht ausgeschöpft worden, weil die Kommunen den notwendigen Eigenanteil oft nicht mehr aufbringen konnten. Petke betonte, dass es auch möglich sei, den Finanzausgleich in der Höhe schrittweise einzuführen. Schließlich wisse er um die Finanzsituation des Landes. Auch könne über die im Konzept bislang nicht mehr berücksichtigten regionalen Entwicklungszentren, die bislang eine besondere Förderung erhielten, diskutiert werden. Die von SPD-Politikern kritisierte angebliche Benachteiligung von Kommunen des äußeren Entwicklungsraums gegenüber dem engeren Verflechtungsraum könne ebenfalls Gegenstand der Beratungen sein. „Es gibt noch Diskussionsbedarf, aber die Probleme sind lösbar“, so Petke. Größtes Hindernis sei die Frage, inwieweit einzelne Ministerien bereit seien, bestimmte Förderprogramme zugunsten allgemeiner Zuweisungen an die Kommunen zusammenzustreichen. „Da geht es auch um Einflussmöglichkeiten, um Macht.“ Momentan befinde sich das Vorhaben „noch voll im Zeitplan“. Während in dieser Woche Gespräche auf Staatssekretärs- und Ministerebene geplant sind, soll sich das Kabinett am 16. März mit der Vorlage befassen. Die 1. Lesung des Finanzausgleichsgesetzes könnte am 31. März stattfinden, die zweite Lesung und Verabschiedung in der Sitzung vom 16. bis 18. Juni. Laut Petke werden die 13 Millionen Euro Theaterpauschale und die fünf Millionen Euro des Hauptstadtvertrages unabhängig vom Finanzausgleichsgesetz beibehalten. Die Landeshauptstadt sei ohnehin größter Nutznießer des Gesetzes. Pro Potsdamer würden 207 Euro mehr an allgemeinen Schlüsselzuweisungen kommen. Das seien knapp 30 Millionen Euro im kommenden Jahr – wenn das Gesetz wie geplant kommen sollte.
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