Brandenburg: Plädoyers im Scholl-Prozess erwartet
Potsdam - Nach 24 Verhandlungstagen und fast 100 Zeugen ist im Mordprozess gegen den ehemaligen Ludwigsfelder Bürgermeister Heinrich Scholl das Pensum der Schwurgerichtskammer abgearbeitet. Der Vorsitzende Richter Frank Tiemann bat am Dienstag Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sich auf ihre Plädoyers vorzubereiten.
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Potsdam - Nach 24 Verhandlungstagen und fast 100 Zeugen ist im Mordprozess gegen den ehemaligen Ludwigsfelder Bürgermeister Heinrich Scholl das Pensum der Schwurgerichtskammer abgearbeitet. Der Vorsitzende Richter Frank Tiemann bat am Dienstag Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sich auf ihre Plädoyers vorzubereiten.
Ob es am Donnerstag zu den Schlussvorträgen kommt, ist indes offen. Die Zielgerade des Prozessmarathons ist gepflastert mit zahlreichen Beweisanträgen der Verteidigung. Um den Anklagevorwurf zu entkräften, dass der 70 Jahre alte Ex-Kommunalpolitiker Ende 2011 seine Frau getötet haben soll, wollen Scholls Anwälte vor allem die Glaubwürdigkeit von Zeugen infrage stellen, die den Angeklagten zur Tatzeit in Tatortnähe oder im Auto der Getöteten gesehen haben wollen. Umgekehrt will die Verteidigung weitere Zeugen vorladen, die Scholl entlasten sollen, weil sie ihn im Tatzeitraum an anderer Stelle angeblich begegnet seien. Wie kleinteinteilig der Indizienprozess inzwischen ist, zeigen die neuen Beweisanträge der Verteidigung. So sollen Zeugen Aussagen von Zeugen bestätigen. Der Geschäftsführer der Hornbach AG soll Kassenbelege auswerten, um zu widerlegen oder zu beweisen, ob und wann Zeugen im Ludwigsfelder Baumarkt einkaufen waren und dabei Scholl gesehen haben. Eine 86 Jahre alte Dame soll sich erinnern, wann und wie lange am Tattag eine Frau ihr die Haare frisiert habe, die wiederum behauptet, den Angeklagten zur Tatzeit in der Therme getroffen zu haben.
Die meisten Beweisanträge wurden von der Kammer als unbegründet abgelehnt. Auch die Forderung der Verteidigung, einen DNA-Gutachter des Landeskriminalamtes für befangen zu erklären und ihm die Expertise abzusprechen, wies die Kammer als unbegründet zurück. Der Kriminalbiologe hatte auf dem Slip von Scholls getöteter Ehefrau Sekretspuren festgestellt und diese eindeutig der DNA des Angeklagten zugeordnet. Den Antrag der Verteidigung, den Gutachter aufgrund der möglichen Bedeutung seiner Aussage unter Eid zu stellen, lehnte die Kammer ab. Peter Könnicke
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