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Mord-Prozess: Plädoyers im Scholl-Prozess vertagt

Mehr als vier Monate nach dem Beginn des Mordprozesses gegen den ehemaligen Bürgermeister von Ludwigsfelde, Heinrich Scholl, ist die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen. Die Plädoyers wurden vertagt, die Richter des Landgerichtes lehnten am Dienstag mehrere Anträge der Scholl-Verteidiger zur Zeugenvernehmung ab.

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Potsdam - Im Mordprozess gegen den früheren Kommunalpolitiker Heinrich Scholl werden möglicherweise noch weitere Zeugen vernommen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Potsdam, Frank Tiemann, riet Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidigung am Dienstag vorsorglich, ihre abschließenden Plädoyers für den nächsten Verhandlungstag vorzubereiten. Ob die Schlussvorträge an diesem Donnerstag wirklich gehört werden können, ist nach der Verhandlung am Dienstag offen. Die Verteidiger des 70 Jahre alten Ex-Bürgermeisters von Ludwigsfelde haben mehr als vier Monate nach Prozessbeginn weitere Beweisanträge gestellt.

Die Scholl-Anwälte zielen darauf ab, die Glaubwürdigkeit mehrerer Befragter, die Scholl am Tattag gesehen haben wollen, infrage zu stellen. Hierzu stellten sie drei Anträge auf Zeugenvernehmung. Unter anderem soll der Vorstandschef eines Baumarktes befragt werden. Er soll klären, ob ein Zeuge den Angeklagten am Tag des Mordes in dem Markt nahe des Tatorts gesehen haben könnte. Eine von den Anwälten erwünschte Zeugin konnte schon am Dienstagabend befragt werden. Die 86-Jährige brachte allerdings keine neue Klarheit in den Fall.

Wahrscheinlich ist, dass am 25. und letzten vorgesehenen Prozesstag nicht alle Anträge und Plädoyers geschafft werden. Danach wird die Verhandlung für einige Tage unterbrochen. Laut Gerichtssprecher Ralf-Dietrich Schulz würde der Prozess dann vermutlich in der zweiten März-Hälfte fortgesetzt. Ursprünglich waren die ersten Plädoyers schon für Dienstag erwartet worden.

Die Richter hatten am Dienstag zunächst eine Reihe von Anträgen der Verteidigung abgelehnt. Das Gericht schlug auch einen Befangenheitsantrag gegen den Biochemiker des Landeskriminalamtes Brandenburg aus, der das DNA-Gutachten erstellt hatte. Die Rechtsanwälte bekamen am Vormittag trotzdem die Gelegenheit, den Biochemiker erneut zu befragen. Nach der Vernehmung einer Sachverständigen des Landeskriminalamtes Brandenburg zu den DNA-Spuren der Getöteten bat der Vorsitzende Richter den Gutachter nochmals, sich zu Unklarheiten am Gutachten zu äußern.

Auch  die Forderung der Scholl-Anwälte, den Gutachter aufgrund der möglichen Bedeutung seiner Aussage unter Eid zu stellen, wies das Gericht zurück. Eine DNA-Spur könnte indes zum entscheidenden Indiz werden. Auf dem Slip von Scholls getöteter Ehefrau haben Kriminalbiologen Sekretspuren festgestellt, die nach Aussage eines DNA-Experten eindeutig dem Angeklagten zugewiesen werden könne. Der Antrag der Verteidigung, den Biochemiker des Landeskriminalamtes Brandenburg, der das DNA-Gutachten erstellt hatte, für befangen zu erklären, lehnten die Richter ab. Der ehemalige SPD-Kommunalpolitiker Scholl ist angeklagt, Ende 2011 seine Ehefrau getötet zu haben. (pek/dpa)

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