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Brandenburg: Plastinarium: Verfassungsklage vom Tisch

Guben/Berlin - Eine Verfassungsklage gegen das kürzlich in Guben eröffnete Plastinarium des umstrittenen Leichenpräparators Gunther von Hagens wird es vorerst nicht geben. Das sagte der Präsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Ulrich Seelemann, den PNN.

Von Sandra Dassler

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Guben/Berlin - Eine Verfassungsklage gegen das kürzlich in Guben eröffnete Plastinarium des umstrittenen Leichenpräparators Gunther von Hagens wird es vorerst nicht geben. Das sagte der Präsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Ulrich Seelemann, den PNN. Zwar bestehe für die Kirche kein Zweifel, dass das öffentliche Präparieren von Leichen gegen die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde verstoße, aber eine Verfassungsbeschwerde könne sich nur gegen staatliche Akte oder Akteure richten und nicht gegen Privatpersonen. „Deshalb können wir momentan nur die zuständigen Behörden auffordern, gegen das Plastinarium vorzugehen“, sagte Seelemann: „Wenn sie das nicht tun, werden wir weitersehen.“

Verfassungsrechtler geben einer Klage noch aus anderem Grund wenig Chancen: Verfassungsbeschwerde einlegen könnten nur Betroffene. Das seien in diesem Fall die Angehörigen eines Verstorbenen. Dieser Klageweg steht ihnen aber nur dann offen, wenn sie den Nachweis erbringen, dass ihr Verwandter zu Lebzeiten nicht zugestimmt hat, seine Leiche beispielsweise öffentlich zersägen zu lassen.

Dass im Gegensatz zu Brandenburg das Land Berlin, wo ebenfalls Hunderte Schulen ins Plastinarium eingeladen wurden, kein Besuchsverbot für Klassen ausspricht, sondern den Schulen die Entscheidung überlässt, kann Kirchenpräsident Seelemann nicht verstehen: „Das Land Berlin nimmt für sich in Anspruch, wertevermittelnden Unterricht zu erteilen. Aber es fühlt sich offenbar nicht verpflichtet, auf den Schutz dieser universellen Werte zu achten“. Sandra Dassler

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