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Verfahren gegen SPD-Landtagsabgeordneten: Politische Konsequenzen für Kosanke noch offen

Das Verfahren gegen den SPD-Abgeordneten wurde gegen 3000 Euro eingestellt. Streit gibt es indes über die Frage, ob mit der Auflage auch ein Schuldeingeständnis verbunden ist.

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Potsdam - Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Ermittlungsverfahren gegen den Landtagsabgeordneten Sören Kosanke (SPD) wegen des Verdachts auf Wahlfälschung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 3000 Euro eingestellt. Das bestätigten Staatsanwaltschaft und Kosanke am gestrigen Mittwoch. Er ist damit nicht vorbestraft.

Der SPD-Politiker hatte im September 2008 an der Kommunalwahl in Teltow teilgenommen – obwohl er dort erst im November seinen Hauptwohnsitz nahm. Er soll, so der Anfang 2012 bekannt gewordene Verdacht, eine Wohnung nicht vor der Wahl bezogen haben, was für eine Ummeldung und die Eintragung ins Wählerregister aber nötig ist.

Was die Einstellung aber nun bedeutet, darüber gehen die Darstellungen der Ermittlungsbehörde und des SPD-Politikers im Detail auseinander. Kosanke geht sogar gegen Aussagen einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft vor. Diese sagte den PNN: Eine Einstellung des Verfahrens wie im Fall Kosanke „ist nur möglich, wenn ein hinreichender Tatverdacht bejaht wird, wenn dem die Schwere der Schuld nicht entgegensteht und damit das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt werden kann“. Zudem ergänzte sie: "Die Staatsanwaltschaft hat damit auch eine Bewertung einer möglichen Schuld, so wie es die Vorschrift des Paragrafen 153a der Strafprozessordnung verlangt, abgegeben.“

Kosanke wiederum sagte den PNN: „Das ist kein Schuldeingeständnis. Die Schuld steht nicht fest“, erklärte er. Das Verfahren sei mit der Entscheidung zur Einstellung, der er auch aus prozessökönomischen Gründen zugestimmt habe, vom Tisch, zumal 2014 der Landtag neu gewählt wird. „So ein Verfahren ist einfach nur nervend.“ Der SPD-Unterbezirkschef von Potsdam-Mittelmark sagte: „Ein bisschen schuldig sein, das gibt es nicht.“

Dagegen betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, es liege keine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung vor. Demnach muss die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen, wenn eben kein  hinreichender Tatverdacht vorliegt.

Bleibt noch die Frage nach der politischen Bewertung des Verfahrens. Kosanke ist im Landtag auch Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Immobilienaffäre und des Wirtschaftsausschusses. Grünen-Fraktionschef Axel Vogel forderte eine Erklärung zu den Vorgängen, dann könnten die Ausschüsse darüber entscheiden, wie damit umzugehen ist. Kosanke sollte sich der Diskussion stellen. „Seine Seriosität ist angekratzt und er als Ausschussvorsitzender beschädigt“, sagte Vogel. Die Einstellung eines solchen Verfahrens gehe nur mit Schuldanerkenntnis.

Die CDU-Fraktion kommentierte den Vorgang nicht, eine Anfrage ließ sie unbeantwortet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen den CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum wegen Wahlbetrugs und Betrugs. Er soll durch falsche Angaben zu seinem Erstwohnsitz vom Landtag eine Fahrkostenpauschale von 17 700 Euro zu Unrecht kassiert haben, was er bestreitet. Auch die Rechtmäßigkeit seiner Wahl in den Kreistag 2008 steht infrage. Alexander Fröhlich

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