Brandenburg: Polizist missbrauchte mehrere Jungen
Berlin - Der Polizist auf der Anklagebank scheute die Öffentlichkeit. Er werde vor Gericht aussagen, aber hinter verschlossenen Türen, so sein Anwalt.
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Berlin - Der Polizist auf der Anklagebank scheute die Öffentlichkeit. Er werde vor Gericht aussagen, aber hinter verschlossenen Türen, so sein Anwalt. Michael B., 53 Jahre alt und seit mehr als 30 Jahren als Ordnungshüter tätig, hat Jungen missbraucht. So steht es in der Anklage. Er scheute zunächst wohl klare Worte. B. sei teilgeständig, hieß es zunächst. Der Beamte habe bagatellisiert, sich eher als Opfer dargestellt. In der zweiten Hälfte des ersten Prozesstages aber besserte er nach. „Er hat die Vorwürfe pauschal gestanden.“
Monatelang gingen minderjährige Jungen bei ihm ein und aus. Sie durften sich in der Wohnung des Beamten in Treptow an einen der beiden Computer setzen, er zeigte ihnen Pornofilme. „Wenn wir die ansahen, lag er auf dem Bett“, schilderte ein damals 14-Jähriger. „Er wollte dann auch Nacktfotos von uns machen, für ein Bild erhielten wir fünf Euro.“ Einmal aber sei er von dem Polizisten auch sexuell angefasst worden. In solchen Fällen zahlte B. zwischen 20 und 30 Euro.
Die Opfer waren zwölf bis 14 Jahre alt. Sie kamen zum Teil aus seinem weiteren Bekanntenkreis. Michael B., ein Mann mit Doppelkinn und grauem Haarkranz, machte ihnen Geschenke, Anreize, mit denen er sie in seine Falle lockte. Sie erzählten Freunden von dem lockeren Treiben in der Wohnung des Beamten und dem Geld. Die Freunde wurden neugierig und schlossen sich an. Es funktionierte quasi nach Schneeballsystem.
Michael B. ist der Justiz kein Unbekannter. Er war bereits vor einigen Jahren wegen Kinderpornografie in Verdacht geraten. Es soll zu einer Geldstrafe gekommen sein. Er durfte in den Dienst zurückkehren. Nun ist er seit Bekanntwerden der jetzigen Vorwürfe im Herbst 2013 bei gekürzten Bezügen suspendiert. Eine Rückkehr in den Dienst scheint unwahrscheinlich, nachdem er die neun Anklagepunkte gestanden hat. Bei einer Verurteilung verliert er zudem ab einer Strafe von einem Jahr seinen Job und den Pensionsanspruch. K.G.
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