zum Hauptinhalt

Brandenburg: Polizisten, Parodien, Pornos: Beamte drehen ein Video

Berlin - Lustiges Weihnachtsfeier-Video oder geschmacklose Szenen in einem Film, den Polizeibeamte privat auf Behördengelände gedreht haben? Seit einer Woche kursiert das Video der 23.

Stand:

Berlin - Lustiges Weihnachtsfeier-Video oder geschmacklose Szenen in einem Film, den Polizeibeamte privat auf Behördengelände gedreht haben? Seit einer Woche kursiert das Video der 23. Einsatzhundertschaft (Ehu), in dem nicht nur Beamte in Dessous zu sehen sind, sondern zum Beispiel auch ein Polizist Oralverkehr simuliert mit einem Mann, der einen Turban trägt und später mit einer Pistole am Kopf abgeführt wird. Angeblich soll damit Osama bin Laden gemeint sein.

Gedreht wurden die Szenen zwischen 1992 bis Anfang der 2000er-Jahre, hieß es dazu bei der Polizei. Als die 23. Ehu 2007 aufgelöst worden ist, sei der Film mit den Szenen auf eine DVD gepresst worden – als Abschiedsvideo. Doch nun kursiert das Material und lässt die Beamten aus der besagten Hundertschaft nicht im besten Licht erscheinen – auch wenn offenbar nichts strafrechtlich Relevantes in den Szenen zu sehen ist. Die Frage ist nur, ob die Polizisten nichts anderes zu tun hatten und die Szenen womöglich sogar während der Dienstzeit gedreht worden sind. Das ließe sich nicht mehr nachvollziehen, hieß es bei der Polizei.

Innensenator Frank Henkel (CDU) wollte sich die Bilder nicht ansehen. „Das ist nicht meine Art von Humor“, sagte er am Montag. Die Bilder seien nicht die, die er sich von seiner Polizei wünsche. Polizeipräsident Klaus Kandt kündigte an, dass er am heutigen Dienstag mit den Leitern aller Direktionen beraten wolle, wie eine Wiederholung künftig ausgeschlossen werden könne. Auch er sagte, dass derartige Aufnahmen nicht zum Bild der Berliner Polizei passten.

Laut Kandt hätten die Beamten „Parodien über den Dienst" aufgenommen. Die Videobilder seien bis zu 20 Jahre alt. Strafrechtlich Relevantes sei nichts entdeckt worden, und falls es doch so wäre, seien die Straftaten verjährt. Eine dienstrechtliche Prüfung wird deshalb nicht angestrebt. Dienstrechtliche Verstöße verjähren nach zwei Jahren, hieß es bei der Polizei. Ha/tabu

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })