Brandenburg: Präsident: Lage am OVG beunruhigend Kipp: Märkische Gerichte hinken hinterher
Berlin - Der Präsident des gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, Jürgen Kipp, hat die Lage des Gerichts als „beunruhigend“ bezeichnet. Bei der Vorlage des Jahresberichts sagte er am Donnerstag, lange sei es gelungen, die Verfahren schneller zu machen, doch nun kehre sich das um.
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Berlin - Der Präsident des gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, Jürgen Kipp, hat die Lage des Gerichts als „beunruhigend“ bezeichnet. Bei der Vorlage des Jahresberichts sagte er am Donnerstag, lange sei es gelungen, die Verfahren schneller zu machen, doch nun kehre sich das um. Im Jahr 2010 seien 3487 Verfahren eingegangen, 275 weniger als im Vorjahr. Erledigt wurden 3427, das sind 139 mehr als im Vorjahr.
Dennoch erhöhte sich der Bestand anhängiger Verfahren. Die Richter arbeiteten an der Grenze des Machbaren. „Mehr als wir 2010 aus dem OVG herausgeholt haben, können wir nicht herausholen“, so Kipp.
„Sorgenkinder“ seien die Verwaltungsgerichte in Cottbus, Frankfurt(Oder) und Potsdam. Dort lägen noch etliche Verfahren, die älter als drei Jahre seien. Und das seien eher die schwierigen Sachen, denn die einfachen würden schnell erledigt. So dauere ein Prozess am Verwaltungsgericht Cottbus im Schnitt 25 Monate, in Frankfurt sogar fast 30 Monate. Ähnliche Zahlen gab es in Berlin früher auch. Das ist vorbei. Inzwischen beträgt die durchschnittliche Prozessdauer an Deutschlands größtem Verwaltungsgericht nur noch elf Monate.
In diesem Jahr, so Kipp, wieder spannende Themen verhandelt, von denen viele bereits öffentliches Interesse weckten. So soll über die Zweitwohnungssteuer für Datschen in Brandenburg, die Rückzahlung von unrechtmäßig an Landesbeamte gezahltem Trennungsgeld in Brandenburg aber auch über so skurrile Fragen wie die, ob eine Polin, die mehrmals pro Woche nach Berlin reist, ihren Kampfhund mitbringen darf, entschieden werden.
Weitere Entscheidungen betreffen die Kosten von Krankentransporten und das „Laufhaus“ in Berlin. Dabei muss entschieden werden, ob dieses geplante Großbordell an der Ecke von Kurfürstenstraße und Potsdamer Straße eröffnet werden darf. Das Verwaltungsgericht Berlin als erste Instanz hatte das Vorhaben im vergangenen Sommer für unzulässig erklärt; demnächst will nun das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob es dagegen die Berufung zulässt.
Auch das Berliner Dauerthema Spielhallen wird das Gericht beschäftigen. Es will entscheiden, ob zur Neueröffnung einer Spielhalle eine Bauerlaubnis benötigt wird. Das Verwaltungsgericht Berlin war der Ansicht, es werde nur eine gewerberechtliche Genehmigung gebraucht. Falls das OVG die Sache anders sieht, könnte sich das auf die Verwaltungspraxis der Bauämter auswirken und manche neue Spielhalle verhindern. Allerdings soll diese Frage in Kürze in der Berliner Bauordnung neu geregelt werden. Dann könnte sich das Problem von allein erledigen. Fatina Keilani
Fatina Keilani
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