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Brandenburg: Presserat sieht keinen Verstoß bei Speer-Berichten

Berlin/Potsdam - Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde über Berichte der „Bild“-Zeitung zur Unterhaltsaffäre des brandenburgischen Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD) abgewiesen. Die Beschwerde sei als unbegründet zurückgewiesen worden, sagte Geschäftsführer Lutz Tillmanns am Freitag.

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Berlin/Potsdam - Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde über Berichte der „Bild“-Zeitung zur Unterhaltsaffäre des brandenburgischen Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD) abgewiesen. Die Beschwerde sei als unbegründet zurückgewiesen worden, sagte Geschäftsführer Lutz Tillmanns am Freitag. Er bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Der Olympische Sportclub (OSC) Potsdam, dessen Präsident Speer ist, hatte die Beschwerde eingereicht.

Speer ist im September 2010 nach Berichten der „Bild“ über eine Unterhaltsaffäre zurückgetreten. Der SPD-Politiker räumte später ein, für ein uneheliches Kind jahrelang keinen Unterhalt gezahlt zu haben. Die Mutter hatte stattdessen Unterhalt vom Staat kassiert. Bekanntgeworden war die Affäre durch „Bild“-Berichte, die sich auf E-Mails von Speer und seiner Ex-Geliebten stützten. Der OSC hatte sich beim Presserat darüber beschwert. Laut „Bild“ argumentierte der Sportverein, die Zeitung habe sich „in Manier eines Geheimdienstes eines Unrechtsstaates von strafrechtlich verantwortlichen Dieben Daten verschafft“. Die Berichterstattung habe auf Daten beruht, die von Speers gestohlenem Laptop stammten.

Der Beschwerdeausschuss des Presserates hat bei der Informationsbeschaffung und den Veröffentlichungen der Zeitung keine Verletzung des Pressecodex gesehen. Bei der Bewertung einer Veröffentlichung komme es nicht auf die Zulässigkeit der Datenbeschaffung an. Da es sich bei den Umständen der Informationsbeschaffung und behilflichen Informanten um die geschützte Redaktion handele, sei die Zeitung nicht verpflichtet, Quellen offenzulegen. Nach Ansicht des Ausschusses überwog das hohe öffentliche Interesse die Persönlichkeitsrechte Speers. Die „Bild“-Berichte seien daher nicht angreifbar.

Speer hatte sich juristisch gegen Veröffentlichungen gewehrt. Sein Anwalt Johannes Eisenberg reichte mehrere einstweilige Verfügungen gegen Berichte ein, konnte eine Veröffentlichung aber nicht verhindern. Einige Verfahren Speers gegen den Springer Verlag laufen aber noch. Am Montag will das Kammergericht Berlin Entscheidungen verkünden. Der Ex-Minister will dazu vom Springer Verlag eine Entschädigung von 150 000 Euro haben. Dagegen wehrt sich der Verlag ebenfalls mit einer Klage.dapd

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