Brandenburg: Prozess gegen Kirchenstörer: gebündelte Anklagen
Berlin - Wenn Kirchenstörer Andreas Roy heute im Amtsgericht Platz nimmt, muss der 45-jährige Querulant mit einer Gefängnisstrafe rechnen: Vier neue Anklagen hat die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Roy zusammengetragen, der wiederholt gegen seine letzte Bewährung verstoßen hat. Roys Komplize Christian Arnhold wird von Wachleuten vorgeführt: Der 29-jährige Arbeitslose verbüßt derzeit eine fünfmonatige Haftstrafe in Tegel.
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Berlin - Wenn Kirchenstörer Andreas Roy heute im Amtsgericht Platz nimmt, muss der 45-jährige Querulant mit einer Gefängnisstrafe rechnen: Vier neue Anklagen hat die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Roy zusammengetragen, der wiederholt gegen seine letzte Bewährung verstoßen hat. Roys Komplize Christian Arnhold wird von Wachleuten vorgeführt: Der 29-jährige Arbeitslose verbüßt derzeit eine fünfmonatige Haftstrafe in Tegel. Es dürfte etwas dauern, bis der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen hat. „Dem einen Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Januar und April 2004 drei Gottesdienste und eine Bestattungsfeier durch laustarke Zwischenrufe gestört zu haben“, sagt Justizsprecher Arnd Bödeker. Einmal soll Roy in der St. Hedwigs-Kathedrale in Mitte zudem eine Hostienschale aus Marmor im Wert von 10 000 Euro zerbrochen haben. Dem Mitangeklagten Arnhold wirft die Anklagebehörde Beihilfe vor. Außerdem randalierte der Mann am 24. Dezember 2003 in der Marienkirche in Mitte. Auch noch beim letzten, vierten Prozess hat sich die Berliner Justiz bei Roy und Arnhold mit einem Warnschuss zufriedengegeben. Die Aktionen seien zwar „sehr, sehr lästig“, hieß es in den Urteilsbegründungen, „aber nicht gerade wahnsinnig kriminell“. Die Mainzer Richter zeigten weniger Geduld: Das Landgericht verurteilte die beiden zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung, nachdem sie im August in einer Messe im Mainzer Dom randaliert hatten. Während Roy Berufung gegen das Urteil einlegte und bis zu der Entscheidung auf freiem Fuß bleibt, trat Arnhold Mitte Oktober seine Haft an. Juristisch abgeschlossen ist der Fall Roy-Arnhold noch lange nicht. Arnhold kommt Anfang 2005 zunächst in Erfurt noch einmal vor Gericht. Arnhold hatte bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit im Dom schreiend den Gottesdienst unterbrochen. Ungesühnt ist auch noch eine Aktion aus dem August: Da hatten die beiden einen Eimer rote Farbe in den Brunnen am Lustgarten gekippt. kf
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