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Brandenburg: Prozess gegen Strieder und Sarrazin?

Berlin - Spätestens zu Beginn des neuen Jahres dürfte feststehen, ob in der Berliner Tempodrom-Affäre dem ehemaligen Senator Peter Strieder und Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (beide SPD) wegen des Vorwurfs der Untreue der Prozess gemacht wird. „Wir erwarten die Entscheidung des Gerichts Anfang 2005“, sagte Berlins Justizsprecher Michael Grunwald gestern auf Anfrage.

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Berlin - Spätestens zu Beginn des neuen Jahres dürfte feststehen, ob in der Berliner Tempodrom-Affäre dem ehemaligen Senator Peter Strieder und Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (beide SPD) wegen des Vorwurfs der Untreue der Prozess gemacht wird. „Wir erwarten die Entscheidung des Gerichts Anfang 2005“, sagte Berlins Justizsprecher Michael Grunwald gestern auf Anfrage. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr sei nicht mehr zu erwarten. Bei den Beteiligten des Verfahrens wächst inzwischen neben der Spannung auch die Erwartung, dass den beiden Angeklagten tatsächlich der Prozess wegen ihrer Beteiligung an der außer Kontrolle geratenen Finanzierung des Tempodrom-Neubaus am Anhalter Bahnhof gemacht werden wird. Sogar Strieders Rechtsanwalt, der renommierte Strafverteidiger Alexander Ignor, der anfangs davon überzeugt war, dass es nicht einmal zur Anklage kommen würde, rechnet inzwischen damit, dass das Landgericht das Hauptverfahren eröffnen wird. „Üblicherweise eröffnen Gerichte das Verfahren“, sagte Ignor dieser Zeitung. „Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird.“ Eröffnet ein Gericht das Verfahren nicht, kann der Staatsanwalt Beschwerde einlegen. „Dann entscheidet das Kammergericht in einem Beschwerdeverfahren darüber“. Daher scheuten die Gerichte die Unsicherheit, die über einer Nichteröffnungsentscheidung liegt, „das ist eine psychologische Hürde“. Dennoch macht der Anwalt klar, dass er nach wie vor davon überzeugt ist, dass an den Vorwürfen gegen Strieder und Sarrazin nichts dran ist und dass sie vom Untreuevorwurf freigesprochen werden. „Ich setze auf die Kraft unserer Argumente und denke, dass man sich auch dem Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Ernst-Gottfried Mahrenholz nicht verschließen kann, der festgestellt hat, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft auf einer Fehlinterpretation der Verfassung beruht“, sagt Ignor.Lars von Tönne

Lars von Tönne

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