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Brandenburg: Prozess um Hausexplosion ausgesetzt

Borkheide – Harry K. (49), der im Frühling vorigen Jahres sein neugebautes Einfamilienhaus in Borkheide bei Brück in die Luft gesprengt haben soll, ist seit gestern wieder auf freiem Fuß.

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Borkheide – Harry K. (49), der im Frühling vorigen Jahres sein neugebautes Einfamilienhaus in Borkheide bei Brück in die Luft gesprengt haben soll, ist seit gestern wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht setzte den am 26. Juli 2005 gegen den gelernten Gas-Wasserinstallateur verhängten Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug. So hat der Arbeitslose einen festen Wohnsitz nachzuweisen und sich einmal wöchentlich bei der Polizei zu melden. „Die drohende Fluchtgefahr, die zum Erlass des Haftbefehls führte, dürfte durch die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen gebannt sein“, betonte Kammervorsitzender Michael Thies.

Gleichzeitig setzte das Gericht das Verfahren aus. Verteidiger Olaf Klemke aus Cottbus hatte bereits am ersten Verhandlungstag einen diesbezüglichen Antrag gestellt. Grund: Sein wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion angeklagter Mandant sei von der Kammer nicht formgerecht zur Hauptverhandlung geladen worden. Insbesondere sei er nicht dazu gehört worden, ob und welche Anträge er zu seiner Verteidigung zu stellen habe. So wird der Prozess noch einmal von vorn beginnen.

Laut Staatsanwaltschaft soll Harry K. am 4. April 2005 den Gaszähler seines Hauses abgebaut haben, so dass Gas ausströmen konnte. Dann habe er das entstandene Gas-Luft-Gemisch entzündet. Die Wucht der Explosion zerstörte sein Heim vollständig. Zwölf umliegende Gebäude wurden beschädigt, eines davon so erheblich, dass die Bewohnerin ausziehen musste. Harry K. überlebte schwer verletzt. Auslöser desVerweiflungsakts soll eine Anpassungsstörung sein, an der der Mann nach der Trennung von seiner langjährigen Lebensgefährtin gelitten habe. Da er zur Tat außerdem möglicherweise unter dem Einfluss von Drogen stand, könne eine erhebliche Verminderung seiner Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Harry K. äußerte sich bislang nicht zu dem Vorwurf.

Die psychiatrische Sachverständige erhob gestern Bedenken, den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Aus ihrer Sicht bestehe nach wie vor eine akute Suizidgefahr. Dem hielt die Staatsanwältin entgegen, man könne auch im Gefängnis aus dem Leben scheiden, wenn man es unbedingt wolle. Der Verteidiger versicherte, sein Mandant werde ab sofort bei seinen Eltern in Wilhelmshorst wohnen, zu denen er ein gutes Verhältnis hat. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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