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Brandenburg: „Rahmenbedingungen für den Finanzausgleich ungewiss“

Schönbohm weist Kritik an Aufschub für Finanzgesetz zurück

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Schönbohm weist Kritik an Aufschub für Finanzgesetz zurück Potsdam (dpa/PNN). Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat Kritik am Aufschub des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes zurückgewiesen. Damit gehe er sehr gelassen um, sagte er gestern. Er selbst habe vor Wochen öffentlich und im Konsens mit den Koalitionsspitzen von SPD und CDU vorgeschlagen, dieses Gesetz als Schlussstein hinter die Kommunalreform zu setzen. Diese Reform sei unterdessen abgeschlossen, während die Rahmenbedingungen für den Finanzausgleich ungewiss seien. „Wir haben eine überschaubare Verwaltung mit 422 Gemeinden und 52 Ämter und könnten jetzt ein solches Gesetz machen“, räumte Schönbohm ein. Es solle aber die Finanzbeziehungen des Landes mit den Kommunen dauerhaft regeln, was derzeit nicht möglich sei. „Das Gesetz ist gewissermaßen eine Maschine, die das Geld für die Kommunen nach bestimmten Rechenregeln verteilt. Wenn ich diese Maschine benutzen möchte, muss ich erst wissen, wie viel Geld ich zur Verfügung habe.“ Das sei zur Zeit nicht gegeben, sagte Schönbohm mit Hinweis unter anderem auf die unwägbaren Belastungen des Landes durch das Vorziehen der Steuerreform der rot-grünen Bundesregierung. Er verfüge über einen Entwurf des Gesetzes, dieses könne aber wohl erst im Herbst nächsten Jahres in den dann neu gewählten Landtag eingebracht und noch vor Jahresende von ihm beschlossen werden. Die SPD-Landtagsfraktion dringt unterdessen darauf, das Finanzausgleichsgesetz noch während dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Dann sollte es Anfang 2005 in Kraft treten, hieß es in einer Mitteilung. Der innenpolitische Fraktionssprecher Werner- Siegwart Schippel sagte, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass das Gesetz auf die lange Bank geschoben werde. Das Innenministerium hatte dem Vorhaben im Juli bis zum Ende der Legislaturperiode 2004 keine Chance mehr eingeräumt. Dagegen meinte Schippel, die Erarbeitung des Gesetzentwurfes könne bis Ende 2004 abgeschlossen sein. „Bis spätestens dahin werden auch die Rahmenbedingungen für die Gemeindefinanzreform des Bundes klar sein.“

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