
© Manfred Thomas
Temposünder in Brandenburg: Raser füllen Brandenburgs Kasse
Die Einnahmen durch Buß- und Verwarngelder bei Blitzern und Verkehtrskontrollen sind in Brandenburg um mehr als zwölf Prozent gestiegen.
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Potsdam - Temposünder im Land Brandenburg haben 2016 deutlich mehr Geld an die Landeskasse überwiesen. Die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldverfahren wegen Verstößen im fließenden Verkehr betrugen für das Land fast 48,7 Millionen Euro, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Freien Wähler.
2015 waren es 43,3 Millionen Euro. Im Vergleich bedeutet dies somit eine Steigerung um mehr als zwölf Prozent. Allerdings schwanken die Zahlen von Jahr zu Jahr – so waren 2014 noch 46,3 Millionen Euro verbucht worden.
8000 Mal wurde das Telefonieren mit Handys am Steuer geahndet
Neben den Tempoüberschreitungen wurden von der Polizei auch Rotlichtverstöße oder die Verletzung der Gurtpflicht geahndet. Mit mehr als eineinhalb Millionen Fällen machten die Temposünder aber den größten Teil in der Statistik aus. 11 200 Mal ging es um die Gurte, knapp 8000 Mal wurde das Telefonieren mit Handys am Steuer geahndet.
Die Missachtung der Vorfahrt wurde mehr als 4700 Mal mit Bußgeldern bestraft, der Verstoß gegen den Mindestabstand rund 3800 Mal. Knapp 2900 Mal missachteten Autofahrer eine Ampel.
Verkehrskontrollen in Brandenburg bringen 18,5 Millionen Euro
In Brandenburg überwacht allerdings nicht nur die Polizei den fließenden Verkehr – auch viele Kommunen haben Blitzer aufgestellt. Laut Statistik, die wegen teils fehlender Angaben nicht ganz vollständig ist, erzielten die Kommunen damit im vergangenen Jahr Einnahmen von zusammen rund 18,5 Millionen Euro. Dabei ging es um mehr als 800 000 Temposünder. Im Vorjahr kassierten sie 17,6 Millionen Euro für rund 768 000 Fälle.
Der massive Einsatz von Radarfallen sorgt auch immer wieder für Kritik. So erklärte der ADAC jüngst zum bundesweiten Blitzermarathon im Frühjahr: „Die massenhafte Ahndung geringfügiger Überschreitungen im Berufsverkehr füllt zwar die Staatskassen, trägt jedoch nur wenig zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.“ Daher solle vor allem nach notorischen Rasern gefahndet werden – etwa nachts, an den Wochenenden oder auch auf typischen Motorradstrecken. Auch Mitarbeiter der Landesverwaltung müssen bei Verstößen zahlen, wie das Innenministerium auf die entsprechende Frage der Abgeordneten Iris Schülzke (BVB/Freie Wähler) erklärte. „Die Bediensteten, die von der Bundesverwaltung beziehungsweise den Landesverwaltungen gegenüber den Bußgeldstellen als verantwortliche Fahrzeugführer benannt werden, kommen selbst für die entsprechenden Verwarn- oder Bußgelder auf. Abweichende Regelungen gibt es nicht.“ dpa
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