Brandenburg: Rauchen nur noch im Hinterzimmer
Der Senat wird am Dienstag ein Nichtraucherschutz-Gesetz beschließen. Junghanns für Wahlmöglichkeiten der Gastronomie
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Berlin/Potsdam - Beim Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden will sich Berlin offenbar an die Spitze der Bewegung setzen. Der Senat wird am Dienstag den Entwurf für ein Nichtraucherschutz-Gesetz beschließen, das wohl nur eine Ausnahme zulässt. In „abgeschlossenen Hinterzimmern“ von Kneipen soll weiter geraucht werden dürfen. Ansonsten wird für alle öffentlichen Einrichtungen, für Krankenhäuser und die Gastronomie ein striktes Rauchverbot festgelegt.
„Ja, wir wollen ein Gesetz, dass Ausnahmen gar nicht oder nur in ganz kleinem Maßstab zulässt“, bestätigte der stellvertretende Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Daniel Buchholz (SPD), gestern dem Tagesspiegel. Ein umfassendes Rauchverbot sei im SPD-Landesverband längst nicht mehr strittig. Auch die Fraktionschefin der Linkspartei/PDS, Carola Bluhm, mahnte eine „Vorreiterrolle Berlins“ in der bundesweiten Diskussion um den Schutz der Nichtraucher an. Allerdings ist der PDS-Gesundheitsexperte Wolfgang Albers mit den weiterhin verrauchten Hinterzimmern unzufrieden. „Das ist ungerecht gegenüber Gaststätten, die so etwas nicht haben und außerdem – was ist ein abgeschlossenes Hinterzimmer?“
Der Gesetzentwurf des Senats soll am Donnerstag im Abgeordnetenhaus eingebracht und am Montag darauf im Gesundheitsausschuss beraten werden. Das Landesparlament selbst will mit gutem Beispiel vorangehen. Eine Initiative der Grünen, das Abgeordnetenhaus ab 1. Mai 2007 „rauchfrei“ zu machen, wird nun von beiden Regierungsfraktionen durch einen eigenen Antrag unterstützt, um „im Parlamentsgebäude ein umfassendes Rauchverbot durchzusetzen“. Der Gesetzgeber dürfe hinter den Bemühungen des Senats nicht zurückstehen, heißt es in der Begründung.
Die Grünen fordern zusätzlich eine Bundesratsinitiative Berlins, „um ein Rauchverbot in allen Arbeitsstätten“ durchzusetzen. Das lässt sich auf Landesebene nicht regeln; dazu muss das Arbeitsschutzgesetz des Bundes geändert werden. Um den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu verletzen, müsse geprüft werden, ob für rauchende Arbeitnehmer „Räume zu schaffen sind, in denen das Rauchen möglich ist“, steht im Grünen-Antrag.
Nach einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts, im Auftrag der Berliner Zeitung, befürworten zwei Drittel der Berliner ein Rauchverbot auch in Gaststätten. Selbst 53 Prozent der Raucher unterstützen dies. Den 18 Prozent Nichtrauchern und 5 Prozent Rauchern, die bei einem Verbot künftig häufiger ausgehen wollen, stehen allerdings 26 Prozent Raucher gegenüber, die dann lieber zu Hause bleiben.
In einem Bericht der Senatsgesundheitssenatorin Katrin Lompscher an das Abgeordnetenhaus wird betont, dass ein Landesgesetz für den Nichtraucherschutz schon aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig sei. Zwar werde die grundgesetzlich geschützte freie Entfaltung der (Raucher-)Persönlichkeit durch das Recht der Nichtraucher auf körperliche Unversehrtheit erheblich eingeschränkt. Gleichwohl bedürfe es einer Rechtsgrundlage, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachte.
Unterdessen hat Brandenburgs Wirtschaftsminister und CDU-Vorsitzender Ulrich Junghanns erneut für eine Wahlmöglichkeit der Gastronomie plädiert. „Ich trete dafür ein, dass es den Gastronomen ermöglicht wird, ihr Lokal wahlweise als Nichtraucherlokal oder als Raucherlokal zu kennzeichnen und zu betreiben“, sagte der Politiker am Freitag in Potsdam. Dann wisse jeder woran er ist und könne sich entscheiden. „Ich möchte die Gesundheitspolitiker daran erinnern, dass es hier um erwachsene Menschen geht, die eigenverantwortlich handeln können. Ich warne davor, in Überregulierung zu verfallen und die Menschen am Gängelband führen zu wollen“, meinte Junghanns, der Nichtraucher ist.
Er sei für eine klare Unterscheidung zwischen Orten, zu denen die Menschen keine Alternativen hätten wie Schulen, Krankenhäuser oder Behörden und Treffpunkten, die sich die Menschen aus vielen Angeboten frei auswählten. Dazu zähle ohne Zweifel die Gastronomie. (mit dpa)
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