Brandenburg: Rechnung „frisiert“
Krankenkassen zeigen Landkreis wegen Betrugs an
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Krankenkassen zeigen Landkreis wegen Betrugs an Potsdam - Die Ersatzkassenverbände haben dem Landkreis Oder-Spree Abrechnungsbetrug bei der Luftrettung vorgeworfen und Anzeige erstattet. Der Schaden für die Kassen durch Abrechnung nicht geleisteter Flugzeiten belaufe sich auf mindestens 500000 Euro, teilten die Verbände am Dienstag in Potsdam mit. Die von der Deutschen Rettungsflugwacht DRF vorgelegten Zeiten seien vom Landkreis manipuliert worden, lautet der Vorwurf. „Hier wurden nach Gutsherrenart Flugminuten hinzugerechnet, die nicht erbracht wurden“, erklärte der Leiter der Landesvertretung Brandenburg der Ersatzkassenverbände VdAK und AEV, Lothar Bochat. Deshalb sei am 21. Juli Anzeige erstattet worden. „Bei einem Flugminutenpreis von 49,33 Euro im Jahr 2002 wurden durch den Landkreis demzufolge jahrelang unrechtmäßig Gebühren abgegriffen“, heißt es in einer Mitteilung. Den Kassen sollen auch zu hohe Preise beim Erwerb eines Hubschrauberlandeplatzes in Rechnung gestellt worden sein. In einer fünf Punkte umfassenden Erklärung des Kreises heißt es, bei einem Termin zur Neufestsetzung der Luftrettungsgebühren für das 2. Halbjahr sei eine unterschiedliche Abrechnung zwischen Luftrettung und Landkreis festgestellt worden. Der Landkreis habe daher am 3. August Selbstanzeige erstattet und den Werkleiter abgelöst. Die Behauptung eines Schadens in Höhe von 500000 Euro sei unrichtig, heißt es. Es sei ein Defizit für den Kreis und kein Überschuss seit dem Jahr 2000 entstanden. Der Vorwurf einer zu hohen Gebührenrechnung für den Landeplatz sei unrichtig. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hieß es, nach Prüfung des Vorgangs seien Ermittlungen aufgenommen worden. Das brandenburgische Gesundheitsministerium teilte mit, ihm seien „die Vorwürfe über die falsche Abrechnung von Luftrettungseinsätzen der Rettungshubschrauberstation in Bad Saarow gegenüber den Krankenkassen Mitte Juli 2004 bekannt geworden“. Es wurde umgehend die Überprüfung der Abrechnungspraxis des Landkreises und der Deutschen Rettungsflugwacht rückwirkend bis zum Jahr 2000 angeordnet. dpa
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