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Brandenburg: RECHTLICH KEIN RAUM

Für einen Flugbetrieb auf dem Flughafen Tempelhof über den 31. Oktober 2008 hinaus ist nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums „rechtlich kein Raum“.

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Für einen Flugbetrieb auf dem Flughafen Tempelhof über den 31. Oktober 2008 hinaus ist nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums „rechtlich kein Raum“. Staatssekretär Achim Großmann begründete dies am Mittwoch in der Fragestunde des Bundestages damit, dass der Berliner Senat „mit Bescheid vom 7. Juni 2007 die Anlagen und Flächen des Flughafens Tempelhof aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung entlassen“ habe. Außerdem sei der Widerruf der Betriebsgenehmigung bereits rechtskräftig, so Großmann. TS

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