Brandenburg: Rechtsbeugungs-Prozess neu aufgerollt
Einmaliger Fall in Brandenburgs Justizgeschichte: Richter und Oberstaatsanwalt wurden verurteilt
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Leipzig/Potsdam - Der Rechtsbeugungs-Prozess gegen zwei hochrangige Brandenburger Juristen muss neu aufgerollt werden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob die Verurteilung des Richters und des Oberstaatsanwalts von 2009 zu Bewährungsstrafen auf.
Der Grund sei ein Verfahrensfehler in dem Prozess vor dem Landgericht Potsdam, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des BGH. Nun muss eine andere Potsdamer Strafkammer erneut verhandeln und entscheiden. Das Landgericht hatte den Richter (43) und den Oberstaatsanwalt (53) zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Sie sollen im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen haben. Gegen ihre Verurteilung wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung hatten die Juristen Revision eingelegt.
Zu recht, wie die BGH-Richter meinten. Aus ihrer Sicht hat das Potsdamer Landgericht einen gravierenden Fehler gemacht: Die Strafkammer hätte nicht nur mit zwei statt drei Berufsrichtern und zwei Schöffen verhandeln dürfen. Solch eine reduzierte Besetzung sei zwar generell zulässig – allerdings nicht in so schwierigen und komplexen Verfahren wie dem Rechtsbeugungs-Prozess. Um das Geschehen vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt umfassend aufklären zu können, wäre ein dritter Berufsrichter nötig gewesen.
In dem Verfahren in Eisenhüttenstadt war ein Nachlassverwalter wegen Veruntreuung von bis zu 500 000 Euro angeklagt gewesen. Auch seine Frau und sein Anwalt waren in die Angelegenheit verwickelt. Der Amtsrichter hatte auf Antrag des Oberstaatsanwalts gegen alle drei Haftbefehle erlassen. Dafür soll er aber gar nicht zuständig gewesen sein. Endet auch der neue Prozess gegen die Juristen mit einer vergleichbaren Verurteilung, droht ihnen die Entlassung aus dem Justizdienst. dpa
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