Brandenburg: Rechtsstreit über Förderung jüdischen Lebens Gesetzestreue Landesgemeinde: Brief an Platzeck kritisiert Wanka
Von Guido Berg Potsdam. Der in Potsdam ansässige Vorstand der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg hat der brandenburgischen Kulturministerin Johanna Wanka (CDU) in einem offenen Brief an Ministerpräsident Matthias Platzeck „antisemitische Politik“ vorgeworfen und ihren Rücktritt gefordert.
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Von Guido Berg Potsdam. Der in Potsdam ansässige Vorstand der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg hat der brandenburgischen Kulturministerin Johanna Wanka (CDU) in einem offenen Brief an Ministerpräsident Matthias Platzeck „antisemitische Politik“ vorgeworfen und ihren Rücktritt gefordert. Grund hierfür ist die Versagung von Fördermitteln für diese Religionsgemeinschaft seitens des Kulturministeriums. Dessen Sprecher Holger Drews wies den Antisemitismus-Vorwurf scharf zurück, die Kritik „ist aus unserer Sicht in Stil und Inhalt unangebracht.“ Die Religionsgemeinschaft sei mit „60 bis 80 Mitgliedern“ für eine Förderung „zu klein“, erklärte Drews gegenüber den PNN. Als Einmalzahlung sei der sich als orthodox verstehenden Gemeinschaft nach ihrer Gründung 4000 DM angeboten worden. Dieses Geld wurde laut Drews „nicht abgerufen“. Die Gesetzestreue jüdische Landesgemeinschaft hat nach eigenen Angaben im September 2003 „ca. 120 Mitglieder“. In der nach den Worten des Gesetzestreuen-Vorstandsmitgliedes A.-Schimon Nebrat „liberalen“ Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg seien „ca. 450 Mitglieder“ eingetragen. Nebrat erklärte, seine Religionsgemeinschaft existiere in Brandenburg seit fünf Jahren und habe einen jüdischen Friedhof und eine Trauerhalle in Potsdam erhalten. Dies genüge jedoch für das religiöse Leben nicht. Der Vorstand verweist in seinem Brief an Platzeck auf ein Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichtes vom Sommer dieses Jahres, wonach „das Recht der Gesetzestreuen Landesgemeinde auf Gleichbehandlung mit der Jüdischen Gemeinde“ anerkannt worden sei. Laut Ministeriumssprecher Drews sind 150 000 Euro im Haushalt für die Förderung der Landesverbandes der Jüdischen Gemeinde Brandenburg eingestellt, die auch zentraler Ansprechpartner des Ministeriums für Staatsvertrags-Verhandlungen war. Das Gericht habe laut Drews lediglich „nicht ausreichend“ geregelt, wer genau in den Genuss der Gelder kommt. Dies müsse der Gesetzgeber regeln. Das Kulturministerium hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) Berufung gegen das Urteil eingelegt. Laut Drews habe es im Jüdischen Landesverband seit 2000 „finanzielle Unregelmäßigkeiten“ gegeben. Seit dieser Zeit habe auch diese Religionsgemeinschaft nicht mehr gefördert werden können. Erst müssten „zuwendungsfähige Strukturen“ geschaffen werden, auch personell. Man sei hierbei aber „auf gutem Weg“, so Drews.
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