Brandenburg: Regierung fordert 1,3 Millionen zurück Trennungsgeld-Affäre: Staatskanzlei nennt erstmals Zahlen über das finanzielle Ausmaß
Potsdam - Die Landesregierung hat bisher von 187 Beamten über 1,3 Millionen Euro zu Unrecht gezahltes Trennungsgeld zurückgefordert. Davon sind derzeit allerdings nur 95 000 Euro in die Landeskasse eingezahlt worden.
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Potsdam - Die Landesregierung hat bisher von 187 Beamten über 1,3 Millionen Euro zu Unrecht gezahltes Trennungsgeld zurückgefordert. Davon sind derzeit allerdings nur 95 000 Euro in die Landeskasse eingezahlt worden. Das bestätigte die Staatskanzlei auf Anfrage den PNN. Die Rückforderungs-Aktion ist in der Bundesrepublik einmalig. Hintergrund der seit zwei Jahren für Schlagzeilen sorgenden Trennungsgeld-Affäre sind schwere Schlampereien der Ministerien bei der Bearbeitung der Anträge auf Entschädigungszahlungen für getrennten Wohn- und Arbeitsort von Landesbeamten. Vor allem in den neunziger Jahren hat man sich über gesetzlichen Regelungen einfach hinweggesetzt. Zwei von der Landesregierung eingesetzte externe Experten-Kommissionen haben bei den verschiedenen Ministerien rund 961 Fälle beanstandet. Die Gesamtsumme der Rückforderungen wird sich nach Informationen aus der Landesregierung noch erhöhen, da die Überprüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Nach Angaben der Staatskanzlei werden noch 130 Fälle bearbeitet, 644 sind ohne Rückforderung eingestellt worden. In verschiedenen Ministerien werden weitere Rückforderungsbescheide vorbereitet. Allerdings ist fraglich, ob tatsächlich alle unrechtmäßigen Zahlungen in die Landeskasse zurückfließen werden. Denn die Bereitschaft eines großen Teils der betroffenen Landesbediensteten zur Rückzahlung zu Unrecht empfangenen Trennungsgeldes ist nicht sehr groß. Von den 187 Beamten, denen bisher Rückforderungsbescheide zugingen, haben nach Angaben der Staatskanzlei derzeit erst 59 rund 96 000 Euro zurückgezahlt. Das sind etwa sieben Prozent der bisherigen Rückforderungssumme von 1,388 Millionen Euro. Hingegen haben 111 Betroffene Widerspruch eingelegt. 12 Betroffene klagen inzwischen gegen ablehnende Widerspruchsbescheide. Informierte Kreise gehen davon aus, dass die Trennungsgeld-Affäre die Landesregierung noch Jahre beschäftigen wird, weil sich Klagen Betroffener vor dem Verwaltungsgericht bis zu vier Jahre hinziehen könnten. Außerdem hat der Landesrechnungshof eine eigene unabhängige Überprüfung noch nicht abgeschlossen. Auf Anfrage teilte er mit, dass bisher von 1016 überprüften Fällen 639 beanstandet worden seien. Allerdings liegen für das Justizministerium, das von der Affäre besonders betroffen ist, sowie das Arbeits- und Sozialministerium noch keine Prüfvermerke vor. Die externen Kommissionen haben allein im Justizministerium 290 Fälle beanstandet. Auch hohe Justizbeamte sind betroffen. Inzwischen hat allein das Justizministerium 240000 Euro zu unrecht gezahltes Trennungsgeld zurückgefordert. Von 47 Betroffenen wurden auch knapp 60 000 Euro gezahlt. Damit kommt der Hauptteil des bisher zurückgezahlten Trennungsgeldes aus dem Bereich der Justiz. Wegen der noch nicht abgeschlossenen Überprüfungen des Rechnungshofes kann nach Angaben der Staatskanzlei kein Fazit über das tatsächliche finanzielle Ausmaß der Trennungsgeld-Affäre gezogen werden. Der Rechnungshof selbst kündigte an, dass er voraussichtlich mit seinem Jahresbericht 2006, der im nächsten Sommer zu erwarten ist, einen zusammenfassenden Endbericht vorlegen wird. Fest steht aber schon, dass er im Vergleich zu den externen Experten-Kommissionen eine größere Zahl zusätzlicher Fälle beanstanden wird. Der Grund ist, dass die Kommissionen nur die Fälle der Ministerien überprüft haben, der Rechnungshof aber auch die nachgeordneten Bereiche unter die Lupe nimmt. Nach Angaben der Staatskanzlei hat der Rechnungshof bisher 374 Fälle zusätzlich beanstandet.
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