Wahlrecht: Regierungsplan: Brandenburgs Jugend soll Landtag wählen können
Die rot-rote Landesregierung will neben dem Kommunal- auch das Landtagswahlrecht für 16-Jährige. Auch bei Volksbegehren sollen sie mitmachen können.
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Potsdam - In Brandenburg sollen künftig 16-Jährige sowohl an Kommunal- als auch Landtagswahlen teilnehmen können. Darauf einigte sich jetzt die rot-rote Koalition aus SPD und Linker. Damit wäre die Mark das erste Flächenland in Deutschland mit einem aktiven Wahlrecht bei Landtagswahlen für die 16- und 17-Jährigen, hieß es in einer Mitteilung der Regierungsfraktionen im Landtag vom Mittwoch.
Die geplante Reform sehe auch vor, dass die jungen Menschen sich an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksabstimmungen beteiligen können.
Zudem sollen die Regeln für das Volksabstimmungsgesetz verbessert werden. So sei es künftig möglich, Unterschriften per Brief und an zusätzlichen Orten in den Kommunen zu leisten, wurde erläutert.
Daneben ist geplant, den Eintragungszeitraum für Volksbegehren von vier auf sechs Monate zu verlängern. „Vor Volksabstimmungen bekommen alle Wählerinnen und Wähler nach Schweizer und Berliner Vorbild zukünftig eine Information über den Abstimmungsgegenstand nach Hause geschickt, in dem die Haltung der Initiatoren, des Landtages und der Landesregierung kurz und knapp dargestellt werden.“ dpa
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