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Brandenburg: Reiter dürfen nicht wandern

Konflikte durch neues Waldgesetz vor Lösung?

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Konflikte durch neues Waldgesetz vor Lösung? Potsdam - Das vor eineinhalb Jahren in Kraft getretene neue Brandenburger Waldgesetz hat in einigen Regionen Interessenskonflikte zwischen Spaziergängern und Reitern hervorgerufen. Durch die Freigabe zweispuriger Waldwege für Reiter und Gespanne gebe es mancherorts Probleme, räumte gestern ein Sprecher des Agrarministeriums ein. Für diese Gebiete würden die zuständigen Forstämter nun Verwaltungsvorschriften zur Sperrung von Wegen für Reiter und Gespanne erarbeiten. Dadurch sollen die Konflikte entschärft werden. Sperrungen von Waldwegen für Reiter und Kutschfahrten sind den Angaben zufolge nur dann zulässig, wenn sie zum Schutz von Waldbesuchern erforderlich sind oder Naturschutzbelange beeinträchtigt werden. Erste Sperrungen für Reiter und Kutscher erfolgen in der Oberförsterei Bernau – die hohe Besucherdichte mache die Trennung von Reitern und Spaziergängern erforderlich, so der Sprecher. Im Bereich der Oberförsterei Liebenwalde sind aus Naturschutzgründen die Wege für Reiter und Gespanne gesperrt. Zu dem Revier gehören der Naturpark „Barnim“, das Landschaftsschutzgebiet „Obere Havelniederung“ und das Naturschutzgebiet „Schnelle Havel“. Zudem ist in der Umgebung von Oranienburg bei Friedrichsthal ein Abschnitt des Europawanderweges für Reiter gesperrt worden – dort darf nur noch gewandert werden. ddp

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