Brandenburg: Reizgas-Einsatz: Verfahren gegen Polizei eingestellt
Neuruppin - Die Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen des Einsatzes von Reizgas am Rande eines Neonazi-Aufmarsches in Neuruppin sind eingestellt worden. Die Schuld der Beamten sei als gering anzusehen, auch gebe es kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, begründete die Staatsanwaltschaft Neuruppin gestern.
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Neuruppin - Die Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen des Einsatzes von Reizgas am Rande eines Neonazi-Aufmarsches in Neuruppin sind eingestellt worden. Die Schuld der Beamten sei als gering anzusehen, auch gebe es kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, begründete die Staatsanwaltschaft Neuruppin gestern. Bei der Behörde waren Strafanzeigen wegen Körperverletzung eingegangen, nachdem am 1. September mehrere Gegendemonstranten durch Pfefferspray verletzt worden waren. Darunter war auch die Bundestagsabgeordnete Kirsten Tackmann (Linke).
Nach dem polizeilichen Einsatzkonzept sollten geringe Abstände und Übergriffe zwischen den Neonazis und Dritten vermieden werden. Nachdem es aus einer Gruppe am Rande der Straße mehrfach zu „Hakeleien und Schubsereien gegenüber der Polizei" gekommen und die Gruppe trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurückgewichen sei, hätten die beiden Beamten angesichts des sich nähernden Aufzuges ihre Reizstoffsprühgeräte eingesetzt.
„Die Verwendung der Geräte bedeutet eine Ermessensüberschreitung bei der Wahl polizeilicher Einsatzmittel und ist insgesamt als nicht mehr situationsangemessen und damit unverhältnismäßig anzusehen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Dennoch habe es sich „um eine insgesamt rechtmäßige polizeiliche Maßnahme“ und nicht um eine „polizeiliche Gewaltaktion zum Schutz von Nazis“ gehandelt. Die Ermessensüberschreitung sei „nicht sehr massiv“ gewesen. Die beiden Beamten seien zudem nicht vorbelastet und hätten den Vorfall bedauert. ddp
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