Brandenburg: Renaissance der Staatsbetriebe
Landkreistag weist Kritik der Wirtschaft zurück
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Potsdam - Trotz massiver Kritik von Wirtschaftsverbänden hält Brandenburgs rot-rote Koalition an der geplanten Stärkung kommunaler Unternehmen fest. Manche Äußerungen von Kammervertretern seien überzogen, sagte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Holzschuher, am Dienstag in Potsdam. So werde mit dem Gesetzentwurf zur kommunalen Daseinsvorsorge keineswegs die soziale Marktwirtschaft aufgehoben. Wirtschaftsverbände befürchten einen unfairen Wettbewerb zum Nachteil ihrer Firmen und werfen der Regierung „Staatswirtschaft“ vor. Das Gesetz sieht vor, dass Gemeinden, Ämter und Landkreise Aufgaben erst dann an private Anbieter übertragen müssen, wenn diese sie wirtschaftlicher erledigen. Über das Vorhaben entscheidet heute der Landtag.
Der Vorsitzende des märkischen Landkreistages, Oberhavel-Landrat Karl- Heinz Schröter, wies die Kritik der Wirtschaftsverbände zurück. Vielmehr würden die unter Rot-Schwarz 2008 vorgenommenen, bundesweit schärfsten Wettbewerbsbeschränkungen wieder zurückgenommen und seien dann vergleichbar mit Bayern und Baden-Württemberg. Es bestehe kein Grund, Ängste zu schüren. Zudem müssten die Kammern bei der Neugründung kommunaler Unternehmen beteiligt werden – eine bundesweit einmalige Restriktion. Überdies würden sich schon jetzt Unternehmen wegen fehlender Renditeaussichten immer stärker aus den ländlichen Regionen zurückziehen. Daher müsse der Staat einspringen, um etwa im Gesundheitswesen oder bei der Breitbandanbindung die Grundversorgung aufrechtzuerhalten. „Wir werden sogar eine Renaissance öffentlicher Unternehmen wegen des demografischen Wandels erleben“, sagte Schröter. Im Gegensatz zu privaten Unternehmen seien kommunale Betriebe nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt.
Linke-Fraktionsvize Stefan Ludwig bemerkte, die Selbstverwaltung der Kommunen solle für die Phase bis 2030 fit gemacht werden, wenn sich die Siedlungsdichte im Land deutlich verändern werde. „Wir werden den Sozialismus nicht über ein solches Gesetz errichten.“ axf/dpa
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