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Brandenburg: Richter hält Planverfahren für nötig Flugplatz Neuhardenberg: Urteil frühestens im Juli

Frankfurt (Oder) - Die künftige Entwicklung des Flugplatzes Neuhardenberg bleibt offen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Frankfurt vertagte gestern die Verhandlung über eine Klage des Airports gegen das Land Brandenburg.

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Frankfurt (Oder) - Die künftige Entwicklung des Flugplatzes Neuhardenberg bleibt offen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Frankfurt vertagte gestern die Verhandlung über eine Klage des Airports gegen das Land Brandenburg. Die Flugplatzgesellschaft will den Betrieb von Großflugzeugen der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair durchsetzen. Eine Entscheidung wird erst nach der zum 1. Juli geplanten Fusion der OVG von Brandenburg und Berlin fallen. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Henning Krüger erklärt, dass nach seiner Ansicht für die Änderung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung ein Planfeststellungsverfahren notwendig wird. Zur Begründung führte er den verstärkten An- und Abreiseverkehr, die zu erwartenden Umweltbelastungen sowie die wahrscheinliche Ansiedlung von Unternehmen im Umfeld an. „Das ist für uns überraschend“, sagte der Anwalt der Betreibergesellschaft. Es habe nie Signale vom Land gegeben, dass ein solches Verfahren notwendig wird. Nach Ansicht von Flugplatzchef Dieter Vornhagen würde ein Planfeststellungsverfahren lediglich zu einer Verzögerung von wenigen Monaten führen – „sehr bedauerlich, aber hinnehmbar“. Er hoffe daher, dass der Investor an seinen Plänen festhält. Der Sprecher des Potsdamer Verkehrsministeriums, Lothar Wiegand, sagte dagegen, ein Planfeststellungsverfahren sei nicht unter einem Jahr abzuschließen. Ryanair will auf dem früheren Flugplatz der DDR-Regierungsstaffel Flugzeuge des Typs Boeing 737-800 starten lassen. Die Flugplatzgesellschaft will nach eigenen Angaben 550 Arbeitsplätze und 110 Lehrstellen schaffen. Das Potsdamer Verkehrsministerium hatte die Genehmigung verweigert, weil die Landesplanung nur einen Single-Flughafen in Schönefeld vorsehe. Zudem sei die Verkehrsanbindung unzureichend. Der 3. OVG-Senat nahm auch den Landesentwicklungsplan für den Großraum Berlin-Brandenburg unter die Lupe. Während die Richter die Festlegung von drei Regionalflughäfen in Brandenburg/Havel, Eberswalde-Finow und Cottbus rechtlich nicht beanstandeten, sei die für diese drei Airports zulässige Abflugmasse von bis zu 30 Tonnen „möglicherweise nicht frei von Abwägungsfehlern“. Sollte der Senat diese Festsetzung als fehlerhaft erachten, wäre der gesamte Entwicklungsplan in Frage gestellt, sagte OVG-Sprecher Joachim Buchheister. Man könnte dann Neuhardenberg nicht mehr vorhalten, mit dem Aufbau eines Regionalflughafens gegen diesen Plan zu verstoßen. Jörg Schreiber

Jörg Schreiber

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