Brandenburg: Richter-Schelte von Linkem verpufft Jürgen Maresch stellte Anzeige an falscher Stelle
Berlin - Der Berliner Richter Helmut Schweckendieck hat Vorwürfe gegen einen jugendlichen Straftäter nicht aus Faulheit, sondern sachlichen Erwägungen eingestellt. Dies sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch den PNN und reagierte damit auf Medienberichte und Vorwürfe von Politik und Gewerkschaften.
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Berlin - Der Berliner Richter Helmut Schweckendieck hat Vorwürfe gegen einen jugendlichen Straftäter nicht aus Faulheit, sondern sachlichen Erwägungen eingestellt. Dies sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch den PNN und reagierte damit auf Medienberichte und Vorwürfe von Politik und Gewerkschaften.
In dem Prozess ging es um den Raubüberfall eines 23-Jährigen aus Berlin-Wedding auf eine Tankstelle, zudem um eine Attacke auf Beamte. Diese waren 2011 in die Wohnung der Familie eingedrungen, um den Vater wegen häuslicher Gewalt festzunehmen. A. soll einer Polizistin Pfefferspray entrissen und die Beamten besprüht haben. Sie mussten mit Augenreizungen medizinisch behandelt werden, eine Polizistin sogar im Krankenhaus. Doch Jugendrichter Schweckendieck verurteilte Mohamed A. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Urteil erging für den Tankstellenüberfall, das Verfahren wegen Körperverletzung stellte der Richter ein. Er wird in Medienberichten mit den Worten zitiert, er habe keine Lust, alle Polizisten als Zeugen zu laden.
Nun stellte ein Gerichtssprecher klar, dass der Anklagepunkt Körperverletzung auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallengelassen worden sei, weil der vom Angeklagten eingeräumte Raubüberfall schwerer wiege. Dies sei übereinstimmende Meinung der vier Richter in dem Verfahren gewesen. Zudem sei in dem Prozess noch gar nicht geklärt worden, ob der Polizeieinsatz rechtens war und ob die Polizeibeamten überhaupt in die Wohnung des Verdächtigen gehen durften.
Schweckendieck gilt als erfahrener Jugendrichter. Nach dem Tod von Jonny K. hatte er auch die Schläger vom Berliner Alexanderplatz verurteilt. Der brandenburgische Landtagsabgeordnete Jürgen Maresch (Linke) hatte Anzeige gegen den Richter wegen Rechtsbeugung erstattet. Schweckendieck hätte die elf im Dienst verletzten Polizisten als Zeugen laden und den Sachverhalt aufklären müssen. Maresch, von Berufs wegen Hauptkommissar bei der Bundespolizei, sagte, durch das Urteil würden Beamte zum „Freiwild für Straftäter“, da diese kaum eine Strafe vor Gericht befürchten müssten. „Es ist inakzeptabel, wenn ein Richter aus purer Faulheit elf im Dienst verletzte Polizeibeamte nicht laden will.“
Das Gericht räumte eine „saloppe Äußerung“ von Schweckendieck ein, verteidigte aber die Entscheidung des Gerichts. Am Mittwoch meldete sich auch die Gewerkschaft der Polizei zu Wort und sprach von einem unverzeihlichen Verhalten des Richters. Der Berliner Landeschef Michael Purper sagte, viele Polizisten seien empört. In einem Strafverfahren müssten alle Aspekte berücksichtigt werden. Gebraucht werde ein Votum aus der Politik, dass Gewalt gegen Polizei und damit gegen den Staat kein Kavaliersdelikt sei.
Eine Pointe hat die ganze Geschichte auch, zumindest in der Berliner Justiz sorgte Mareschs Anzeige wegen Rechtsbeugung für Schmunzeln. Denn die stellte er bei der Präsidentin des Berliner Kammergerichts, Monika Nöhre. Bissiger Kommentar eines Justizsprechers: Ein Bundespolizist sollte eigentlich wissen, wo man eine Strafanzeige stellt. Nämlich bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.axf
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