Brandenburg: Richter stärken Denkmäler neben Neubauten
Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht hat aus Gründen des Denkmalschutzes die geplante Bebauung auf dem Nachbargrundstück des Veranstaltungszentrums „Kalkscheune“ in Berlin-Mitte vorläufig gestoppt. Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung vermittelt der im Berliner Denkmalschutzgesetzes enthaltene Umgebungsschutz auch dem Eigentümer eines Denkmals ein „wehrfähiges eigenes Recht“.
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Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht hat aus Gründen des Denkmalschutzes die geplante Bebauung auf dem Nachbargrundstück des Veranstaltungszentrums „Kalkscheune“ in Berlin-Mitte vorläufig gestoppt. Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung vermittelt der im Berliner Denkmalschutzgesetzes enthaltene Umgebungsschutz auch dem Eigentümer eines Denkmals ein „wehrfähiges eigenes Recht“. Dieser Spruch ist den Angaben zufolge erstmalig in der Berliner Rechtsgeschichte gefällt worden. Die „Kalkscheune“ liegt hinter dem Friedrichstadtpalast in der Johannisstraße. Laut Betreiber ist die denkmalgeschützte frühere Maschinenfabrik die noch einzig vorhandene zusammenhängende Bebauung des ehemaligen Scheunenviertels. Heute finden dort Partys, Tagungen, Seminare und Workshops statt. Auf dem Nachbargrundstück soll ein bis zu siebengeschossiges Wohngebäude errichtet werden, dessen Fassade von plastisch gestalteten Aluminiumlamellen geprägt ist. Die Betreiber der Kalkscheune hatten denkmal- und bauplanungsrechtliche Bedenken angemeldet. Laut Gericht bestehen Zweifel, ob das Bauvorhabens mit dem Berliner Denkmalschutzgesetzes vereinbar ist. Danach darf die unmittelbare Umgebung eines Baudenkmals nicht so verändert werden, dass die Eigenart des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden. ddp
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