Es geht auch um Flugrouten: Richter: Zweifel an Basis für BER-Lärmschutz
Trotz aller Proteste geht der neue Hauptstadtflughafen in einem dreiviertel Jahr an den Start. Anwohner und Betreiber kämpfen nun erbittert um die Rahmenbedingungen. Das letzte Wort hat wieder die Justiz.
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Leipzig/Berlin - Das Bundesverwaltungsgericht hat Zweifel daran geäußert, ob die Behörden beim Lärmschutz am neuen Hauptstadtflughafen von den richtigen Voraussetzungen ausgegangen sind. In der Verhandlung über Nachtflüge wandten sich die Leipziger Richter am Dienstag überraschend eingehend dem Thema Flugrouten zu.
Das Gericht müsse überprüfen, ob die Genehmigung des Flughafens auf realistischen Voraussetzungen beruhe. „Hätte man vielleicht damals einen größeren Toleranzbereich wählen müssen?“, fragte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel am ersten Tag der mündlichen Verhandlung.
Gemeint war der Planfeststellungsbeschluss für den Großflughafen BER, den das Gericht auch bestätigte hatte. Darin geht die Planungsbehörde davon aus, dass die Maschinen von den beiden Pisten geradeaus starten. Inzwischen ist klar, dass sie zum Teil abknickende Routen einschlagen müssen und andere Gemeinden überfliegen als jahrelang angenommen.
Für die Kläger weist die Genehmigung durch das brandenburgische Infrastrukturministerium erhebliche Abwägungsfehler auf. Anwalt Frank Boermann kritisierte, die Behörde hätte erkennen müssen, dass die Flugrouten anders aussehen würden.
Anwohner und Anrainer-Gemeinden kämpfen ein dreiviertel Jahr vor der Eröffnung des Flughafens am Berliner Stadtrand um ein striktes Flugverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Auch am Mittwoch soll verhandelt werden. dpa
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