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Brandenburg: Rocker-Clubs haben Angst vor einem Verbot Polizeiverbände unterstützen Forderung der Politik

„Chicanos MC Barnim“ bleibt verboten

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Berlin - Ein Verbot von Rockergruppen wäre nach Einschätzung von Experten nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. So sagte der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, am Freitag, „Um Beweise dafür zu bringen, dass die von Rockern ausgehende Kriminalität organisiert und in den Strukturen bestimmter Motorradclubs angelegt ist, müssen die Ermittlungsstrukturen verändert werden.“ Für ein besseres Lagebild müssten zudem Ermittlungen und Informationen zentral zusammengeführt werden.

Auch die Polizeigewerkschaft DPolG zeigte sich gestern wenig überzeugt, warnte vielmehr, die Rocker könnten in der Illegalität ohne Kontrolle weiter machen. Wie berichtet, wurden nach dem tödlichen Schuss eines mutmaßlichen Hells Angel auf einen Polizeibeamten im Bundesland Rheinland-Pfalz Rufe nach einem bundesweiten Verbot laut. Unter anderem hatten sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Gewerkschaft der Polizei sowie Berlins Innenminister Ehrhart Körting und sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Karl- Peter Bruch (beide SPD) dafür ausgesprochen. Im Brandenburger Innenministerium ist man dagegen zurückhaltender.

Dabei hat sich das Verbot des „Chicanos MC Barnim“ im Land Brandenburg im vergangenen Jahr offenbar bewährt. Da gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg keine Rechtsmittel eingelegt worden seien, sei der Beschluss rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher gestern. Die Frist sei abgelaufen und die Akte damit geschlossen, fügte er hinzu. Der 1. Senat des OVG hatte im Februar eine Klage von Mitgliedern der „Chicanos“ gegen das Vereins-Verbot durch das brandenburgische Innenministerium aus formalen Gründen zurückgewiesen. Auch ein Versuch der Mitglieder, die Klage dahingehend zu berichtigen, dass sie für den „Chicanos MC Barnim“ erhoben wird, war gescheitert.

Um ein generelles Verbot durchzusetzen, empfiehlt BDK-Vize Bernd Carstensen, nach dem Vereinsrecht vorzugehen. Die Beweisführung in einem Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sei sehr kompliziert, begründete Carstensen. Allerdings müsse man beweisen, dass der jeweilige Motorradclub die Straftaten seiner einzelnen Anhänger deckt, sagen Juristen. Man könne Straftaten jedoch selbst gemeinsam organisierter Einzelpersonen nicht in jedem Fall einer ganzen Gruppe anhängen.

Unterdessen teilten die Hells Angels gestern mit, dass sie den Tod des Polizisten bedauerten. Der Fall sei ein Unglück, zu dem es „durch eine Verkettung unglücklicher Umstände“ gekommen sei. Die Verbotsdebatte sei „Quatsch“, mit organisierter Kriminalität habe man nichts zu tun. Vor allem zwischen den Platzhirschen der Hells Angels und den Aufsteigern der Bandidos kommt es seit Jahren zu Revierkämpfen. Der Mitbegründer der deutschen Hells Angels, Rudolf „Django“ T., sagte dieser Zeitung: „Wir wollen keinen Streit, von einem Rockerkrieg zu sprechen, ist falsch.“ Dennoch, heißt es von Rockern, sehe man die Verbotsforderungen mit Sorge. „Wir sind keine kriminelle Struktur, aber wir nehmen die Diskussion ernst“, sagte Bandidos-Sprecher Micha R. „Fest steht aber, etwaige Straftaten passieren nicht im Namen des Clubs.“ In Berlin haben sich derweil zwei neue Untergruppen der Bandidos gegründet. ddp/hah/mat

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