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Brandenburg: Rudower Bombenleger gesteht

Berlin - Mit einem Geständnis des Angeklagten hat am gestrigen Montag vor dem Berliner Landgericht der Prozess um den Sprengstoffanschlag gegen eine Familie begonnen. Einem 33-jährigen Mann werden versuchter Mord und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen.

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Berlin - Mit einem Geständnis des Angeklagten hat am gestrigen Montag vor dem Berliner Landgericht der Prozess um den Sprengstoffanschlag gegen eine Familie begonnen. Einem 33-jährigen Mann werden versuchter Mord und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen. Er ist angeklagt, im November vergangenen Jahres aus Rache zwei selbstgebaute Sprengsätze im und vor dem Wohnhaus der Familie seiner Stiefschwester platziert haben, um sie und ihren Mann zu töten. Durch einen Sprengsatz war ein zwölfjähriges Kind lebensgefährlich verletzt worden.

„Ich habe die Sprengsätze gelegt, das war ein Fehler“, räumte der Mann ein. Er habe aber auf keinen Fall seine Nichte treffen wollen. Er sei damals in einer „komischen Verfassung“ gewesen. Der Anklage nach galt der Anschlag den Eltern des Mädchens, die der 33-Jährige für einen Einbruch in seine Wohnung zu Weihnachten 2007 verantwortlich machte.

Nach Aussage des Angeklagten legte er die Sprengfallen, weil er „die Polizei dazu bringen wollte, sich mit der Sache auseinanderzusetzen“. Er sei davon ausgegangen, dass eine Dose auf dem Auto seines Stiefschwagers explodiert, wenn er zur Arbeit fahre und der zweite Sprengsatz im Briefkasten dann „von der Polizei gefunden“ werde.

Der Sprengsatz im Hausbriefkasten war jedoch explodiert, als die 12-jährige Nichte des Mannes die Post herausnehmen wollte. Durch die Detonation wurde der Arm des Mädchens zerfetzt. Sie schwebte in Lebensgefahr. Ihr Arm konnte nur durch mehrere Operationen gerettet werden.

Ein Gutachter soll über die Schuldfähigkeit des 33-Jährigen befinden. Ob Charlyn im Verfahren gegen ihren Onkel aussagen wird, ist noch unklar. Die Schülerin und ihr Vater werden als Nebenkläger von ihren Anwälten vertreten. Zu Prozessbeginn waren beide nicht erschienen. Der Vater von Charlyn soll am 30. September als Zeuge gehört werden. Das Verfahren wird am 2. September fortgesetzt. ddp

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