zum Hauptinhalt

Brandenburg: Sarrazin will SPD-Mitglied bleiben

Berlin - Der Gründonnerstag war im Mittelalter als „Ablasstag“ bekannt. Mit dem Erlass der Strafe für begangene Sünden hat der Gründonnerstag in diesem Jahr jedoch nichts zu tun: An dem Tag beginnt das Parteiordnungsverfahren mit dem beantragten Ausschluss aus der SPD gegen den früheren Berliner Finanzsenator, Ex-Bundesbank-Vorstand und Buchautor Thilo Sarrazin.

Von Sabine Beikler

Stand:

Berlin - Der Gründonnerstag war im Mittelalter als „Ablasstag“ bekannt. Mit dem Erlass der Strafe für begangene Sünden hat der Gründonnerstag in diesem Jahr jedoch nichts zu tun: An dem Tag beginnt das Parteiordnungsverfahren mit dem beantragten Ausschluss aus der SPD gegen den früheren Berliner Finanzsenator, Ex-Bundesbank-Vorstand und Buchautor Thilo Sarrazin. Erstmals kommt das Kreisschiedsgericht der SPD in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf unter Vorsitz der Juristin Sybille Uken zusammen. Das Gremium will unter anderem den Kreischef und parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Christian Gaebler, sowie Thilo Sarrazin anhören. Sarrazin möchte sich auf Anfrage dazu nicht äußern und verweist auf eine frühere Aussage: „Ich bleibe SPD-Mitglied bis an mein Lebensende.“ Mit Klaus von Dohnanyi, dem ehemaligen Hamburger Bürgermeister, hat er einen prominenten Rechtsbeistand.

Für das Parteiordnungsverfahren gegen Sarrazin ist die Kreisschiedskommission seines Berliner Wohnortes zuständig; Sarrazin lebt in Westend. Es liegen Ausschlussanträge des Bundesvorstands, des Landesvorstands und des Kreisverbands der SPD vor. „Sarrazin hat Schaden für die Partei verursacht. Er ist ein Wiederholungstäter“, sagte SPD-Kreischef Gaebler den PNN. Sarrazin habe in seinem Buch sowie in Interviews Feststellungen getroffen, die „erheblich gegen die Grundsätze der SPD“ verstoßen, wird der Antrag des Kreisverbands begründet. „Er hat zum wiederholten Male Beschlüsse des Parteitags und der Parteiorganisation infrage gestellt oder für falsch erklärt.“ So soll er den Islam grundsätzlich diffamiert oder die Wertigkeit der Menschen „gemäß ihrer wirtschaftlichen Nützlichkeit“ eingeteilt haben.

Das Kreisschiedsgericht hat nach der Anhörung vier Wochen Zeit bis zur Entscheidung. Beide Parteien können danach in Berufung gehen. Mit großer Sicherheit wird die Landesschiedskommission eingeschaltet. Die Parteien können danach die dritte Instanz einschalten, die Bundesschiedskommission der SPD. Mit einem Ende des Verfahrens wird erst 2012 gerechnet. Sabine Beikler

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })