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Brandenburg: Schelter scheitert vor Verfassungsgericht Klageerzwingung des Ex-Justizminister

gegen Rainer Speer und Erhard Thomas abgelehnt

Stand:

gegen Rainer Speer und Erhard Thomas abgelehnt Potsdam - Das Brandenburger Verfassungsgericht hat eine Beschwerde von Ex-Justizminister Kurt Schelter (CDU) gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) zurückgewiesen. Das teilte das Verfassungsgericht gestern mit. Das OLG hatte den Antrag Schelters auf Klageerzwingung gegen den früheren Staatskanzleichef und jetzigen Finanzminister Rainer Speer (SPD) sowie Ex- Regierungssprecher Erhard Thomas abgelehnt. Schelter zufolge haben diese Details einer Immobilienaffäre an Medien gegeben, über die der Minister Mitte 2002 gestürzt war. Schelter war im August 2004 mit seiner Klage gescheitert. Das OLG hatte die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Thomas und Speer durch die Staatsanwaltschaft bestätigt. Beide sollen Journalisten vertrauliche Details aus der Personalakte zu Gehaltspfändungen gegen Schelter verraten haben. Zu diesem Zeitpunkt sei der Presse aber die Angelegenheit weitgehend bekannt gewesen, argumentierte das Gericht. Daraufhin hatte der Jurist Schelter ein Klageerzwingungsverfahren angestrengt. Das Landesverfassungsgericht schloss sich nun der Argumentation des OLG an. Das Persönlichkeitsrecht Schelters sei nicht verletzt worden. „Als in der Öffentlichkeit stehende Persönlichkeit musste der Beschwerdeführer hinnehmen, dass die Presse über Aspekte seiner – im wesentlichen schon bekannten – privaten Finanzsituation informiert wird“, heißt es in der Begründung. Auslöser für den Rücktritt waren Medienberichte gewesen, dass nach einem Immobilienkauf die Zinsbelastungen Schelters Einkommen als Minister und als Vermieter überstiegen und zu Gehaltspfändungen führten. Dagegen geht die Auseinandersetzung um das Übergangsgeld Schelters weiter. Das Land hatte im November 2004 die Rückerstattung von zu viel gezahltem Übergangsgeld gefordert. Nach Medienberichten soll es eine fünfstellige Summe sein. Den Widerspruch des Ex-Ministers hatte das Finanzministerium zurückgewiesen. Jetzt steht ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Potsdam an. Ein Termin stehe noch nicht fest, teilte das Gericht mit. Schelter soll von Juli 2003 bis März 2004 trotz erheblicher Einkünfte als Aufsichtsratsvorsitzender, Geschäftsführer, Berater und Herausgeber bei der Hamburger Medienport AG Übergangsgeld kassiert habe. Das Ministergesetz des Landes verlange jedoch, dass Erwerbseinkünfte anzurechnen sind, wenn sie zusammen mit dem Übergangsgeld die Höhe der früheren Amtsbezüge übersteigen. Verdient ein Ex-Minister mehr als in seiner Amtszeit, hat er überhaupt keinen Anspruch auf Übergangsgeld. dpa

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