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HINTERGRUND: Schmitz ist keine große Steuernummer

Tief gefallen ist André Schmitz nach der Enthüllung seines Steuerbetruges. Aber ist er allzu billig davongekommen?

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Tief gefallen ist André Schmitz nach der Enthüllung seines Steuerbetruges. Aber ist er allzu billig davongekommen? Gab es einen „Promi-Bonus“? Die Antwort beginnt mit einem Blick aufs Ausmaß der Verfehlung: Schmitz hatte rund 20 000 Euro hinterzogen, die als Steuern auf den Ertrag seiner in der Schweiz angelegten Erbschaft von 425 000 Euro fällig gewesen wären. Bei 25 Prozent Abgeltungsteuer (vor deren Einführung 2009 dürfte Schmitz’ Steuersatz etwas höher gelegen haben) geht es um 80 000 Euro Zinsen, die die Erbschaft binnen drei, vier Jahren abgeworfen hat. Da Schmitz erwischt wurde, kam ein Strafverfahren in Gang, das für eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt wurde. Laut Deutscher Steuergewerkschaft müssen Steuersünder den Betrag mit sechs Prozent Zinsen pro Jahr ab dem 15. Monat nachzahlen. Ab 50 000 Euro kommt ein einmaliger Sonderzins von fünf Prozent der hinterzogenen Summe obendrauf, sofern sich der Betreffende selbst angezeigt hat. Ansonsten stehe das Strafverfahren an. Das habe für Schmitz mit der Einstellung gegen Geldauflage einen Mittelweg zwischen dem Sonderzins und Bestrafung genommen. Einzig bundesweit verbindliche Grenze ist eine Million Euro hinterzogene Steuern, von der an laut einem BGH-Urteil eine Haftstrafe ohne Bewährung fällig wird. Dieser Punkt wird für Uli Hoeneß interessant. Gegen den wirkt Schmitz wie eine kleine Nummer. obs

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