zum Hauptinhalt
Der Angeklagte Heinrich Scholl mit seiner Anwältin Heide Sandkuhl. Dem Ex-Bürgermeister wird vorgeworfen, seine Ehefrau erdrosselt zu haben.

© dpa

Scholl-Prozess: Scholl-Prozess für einen Monat unterbrochen

Die Hängepartie im Mordprozess gegen den Ex-Kommunalpolitiker Heinrich Scholl setzt sich fort. Statt über ein Urteil zu beraten, hören die Richter weitere Zeugen und prüfen Indizien.

Stand:

Potsdam - Im Mordprozess gegen den Ex-Kommunalpolitiker Heinrich Scholl (70) ist ein Urteil in weite Ferne gerückt. Nach monatelanger Verhandlung wurde der Prozess am Donnerstag für knapp einen Monat unterbrochen. Er werde erst am 26. März fortgesetzt, teilte der Vorsitzende Richter Frank Tiemann mit. Ein Urteil vor Ostern ist damit nahezu ausgeschlossen.

Nach mehr als vier Monaten Verhandlung wollte das Landgericht Potsdam am Donnerstag auf Antrag der Verteidigung eine weitere Zeugin vernehmen. Außerdem mussten die Richter über neue Anträge von Scholls Anwälten entscheiden. Auch Recherche-Ergebnisse, die für die Bewertung von Zeugenaussagen wichtig sein könnten, standen noch aus. Der Prozess steckt wieder mitten in der Beweisaufnahme. Im Zentrum steht das fehlende Alibi von Scholl.

Der Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde soll seine Frau Brigitte (67) im Dezember 2011 erdrosselt haben. Der Angeklagte bestreitet dies. Er will zum Tatzeitpunkt eine Therme besucht haben. Per Zeitungsanzeige hatte er vergangenes Jahr nach Zeugen gesucht, die ihn dort zur fraglichen Zeit gesehen haben. Scholl ist am 29. Dezember 2011 vielen Menschen begegnet. Es gibt auch Kassenbelege oder Videoaufzeichnungen einer Bank. Für die Tatzeit fehlt ihm jedoch aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Alibi.

Mit Hilfe von bislang rund 100 Zeugen hat das Gericht versucht herauszufinden, wo der 70-Jährige zur Tatzeit war. Dabei zeigte sich, wie schwierig das Erinnern von Alltäglichkeiten ist: Tage und Stunden wurden mehrfach verwechselt. Darum geht es letztlich auch bei Recherchen, die der Vorsitzende Richter Frank Tiemann bei einen Baumarkt veranlasste. Ein wichtiger Zeuge will dort am 29. Dezember 2011 reduzierte LED-Leuchten und Engelsfiguren gekauft haben - und auf dem Weg zum Baumarkt Scholl gesehen haben.

Die Verteidigung bezweifelt diese Angaben und hofft sie durch die Befragung des Vorstandschefs des Baumarktes erschüttern zu können. Richter Tiemann bat jedoch vorab das Unternehmen, es solle prüfen, ob sich auf anderem Wege klären lasse, ob am fraglichen Tag die Produkte überhaupt verkauft wurden. Einem anderen Antrag folgten die Richter widerwillig: Am Nachmittag sollte eine Neunjährige befragt werden, deren Schwester den Angeklagten mit seiner Frau am Tattag im Wald gesehen haben will.

Wie es nun in dem Indizienprozess weitergeht, muss das Gericht noch bekanntgeben. Nach Angaben von Gerichtssprecher Ralf-Dietrich Schulz wird die Verhandlung jedoch voraussichtlich für einige Tage unterbrochen und vermutlich in der zweiten März-Hälfte fortgesetzt. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })