Brandenburg: Schönbohm will Zügel für Stadtfirmen Kommunalverfassung
soll erneuert werden
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Potsdam - Im Land Brandenburg stürzen Städte und Gemeinden immer wieder in finanzielle Notlagen, weil kommunale Firmen infolge von Missmanagement in die roten Zahlen rutschen. Das soll sich mit einer neuen Kommunalverfassung ändern, deren ersten Entwurf Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) jetzt vorgelegt hat. Nachdem er mit Polizei- und Gemeindegebietsreform bereits äußere Strukturen in seiner Zuständigkeit radikal gestrafft hat, greift Schönbohm mit der neuen Reform in die inneren Befugnisse und Machtbalancen der Verwaltungen und Lokalparlamente der 480 Kommunen, 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte ein. Der Zündstoff steckt „im Kleingedruckten“, so Schönbohm. Ziel seien bessere Mitwirkungsrechte für die Bürger. Diese sollten etwa die Finanzen ihrer Kommunen besser nachvollziehen können. Konkret sollen Städte, Gemeinden und Kreise künftig verpflichtet werden – ähnlich wie Holdings – jährliche Gesamtabschlüsse ihrer Finanzen vorzulegen, einschließlich von Stadtwerken, Wohnungsbaugesellschaften oder Bauhof-Unternehmen. „Wir müssen die Kommunen da stärker an die Kandare nehmen.“ Auch soll es künftig möglich sein, dass Experten und nicht nur ehrenamtliche Gemeindevertreter in die Aufsichtsräte der Kommunalfirmen gehen. Mit der Kommunalverfassung sollen ab 2010 auch die Landräte in Brandenburg nicht mehr von den Kreistagen, sondern direkt von den Bürgern gewählt werden.Dies hatte die CDU gegen den Widerstand der SPD durchgesetzt. Schönbohm ließ Zweifel anklingen, dass die Direktwahl erfolgreich wird. Es werde schwierig sein,eine angemessene Wahlbeteiligung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sprach sich Schönbohm gegen eine immer wieder diskutierte Kreisgebietsreform in Brandenburg aus, wo es derzeit 14 Kreise gibt. „Die Direktwahl der Landräte spreche eher dafür, die Kreise überschaubar zu halten.“ Schon jetzt sei etwa die Uckermark so groß wie das Saarland. Wie Schönbohm betonte, sollen Verantwortlichkeiten auch zwischen lokalen Vertretungen und den Verwaltungen klarer geregelt und Reibungsverluste abgebaut werden. Ein Beispiel: Wie im Landesparlament soll es künftig auch in Kommunen geheime Abstimmungen nur noch zu Personalfragen, nicht aber zu Sachentscheidungen geben. Die bisherige Praxis hatte immer wieder zu lokalpolitischen Turbulenzen geführt. So war in der Landeshauptstadt der Bebauungsplan für den neuen Landtag auf dem Alten Markt in geheimer Abstimmung zwei Mal durchgefallen, obwohl vorher nach öffentlichen Ankündigungen die Mehrheiten sicher schienen. thm
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