Brandenburg: Schönbohms Niederlage
Keine Einschnitte bei Theatern, Hauptstadtvertrag und Schulstandorten
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Keine Einschnitte bei Theatern, Hauptstadtvertrag und Schulstandorten Von Thorsten Metzner Potsdam. Brandenburgs Landesregierung wird mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 keine Einschnitte bei märkischen Theatern, dem Hauptstadt-Vertrag und Kommunen mit Schulen vornehmen. Entsprechende Pläne von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wurden am Dienstag im Kabinett einhellig abgelehnt. Damit ist der Streit entschieden, wie die vom Kabinett – gegen Schönbohms Widerstand – vorige Woche beschlossenen Kürzungen bei den Gemeinden um 158 Millionen Euro konkret verteilt werden: Das Kabinett beschloss, diese Summe von den sogenannten allgemeinen Schlüsselzuweisungen abzuziehen, dass heißt, anteilmäßig auf die Kreise, Städte und Gemeinden Brandenburgs zu verteilen. Die politisch heiklen Sonderprogramme für Theater, Investionen, Schulen und Abwasserverbände innerhalb des GFG bleiben entgegen den ursprünglichen Plänen Schönbohms unangetastet. Der Innenminister selbst räumte ein, dass bei der jetzigen Lösung die „Lasten gleichmäßiger verteilt“ würden. Die Sorgen etwa, dass die Theaterlandschaft leide, seien unbegründet. Es sei ein „sinnvoller Weg“ gefunden worden, erklärte Regierungschef Matthias Platzeck (SPD). Die Niederlage für den Innenminister hatte sich im Vorfeld abgezeichnet. So war seine Dringlichkeitsvorlage bereits in der sogenannten Amtschefkonferenz der Staatssekretäre nicht nur von den SPD-Ressorts, sondern auch von den CDU-Ministerien Wirtschaft, Kultur und Justiz abgelehnt worden. Die durch die PNN publik gewordenen Pläne hatten in der Koalition erheblichen Wirbel ausgelöst. SPD-Fraktionschef Gunter Fritsch sprach von einem „unprofessionellen Vorgehen“ Schönbohms, da notwendige Abstimmungen mit den Ressorts unterblieben seien. In Unionskreisen hieß es, Schönbohm sei vom eigenen Haus „schlecht beraten“ worden sei. Allerdings geriet auch die Staatskanzlei von Regierungschef Matthias Platzeck in ein merkwürdiges Licht: Anders als die von Schönbohm überrumpelten Fachressorts war die Staatskanzlei frühzeitig über die Pläne informiert. In einem den PNN vorliegenden Brief Schönbohms an Platzeck und Finanzministerin Dagmar Ziegler „per Boten“ bereits am 3. September überbracht, hatte Schönbohm angekündigt, dass er Kürzungen von 79 Millionen Euro – etwa die Hälfte der vom Kabinett beschlossenen Einschnitte bei den Kommunen – „linear auf alle Positionen“ des Gemeindefinanzierungsgesetzes aufteilen werde. Schönbohm nannte in dem Schreiben ausdrücklich auch die sogenannte „Theaterpauschale“ und die „Hauptstadtzuweisungen“ – und fragte, ob gegen die Einbringung einer entsprechenden Dringlichkeitsvorlage „Bedenken bestehen.“ Im formal gehaltenen Antwortschreiben, unterzeichnet von Staatskanzleichef Rainer Speer wurden das Eil-Verfahren grundsätzlich akzeptiert und keine fachlichen Einwände angemeldet.
Von Thorsten Metzner
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