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Brandenburg: Schöneburg gegen Gerichtsgebühr

Potsdam - Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) lehnt eine Gebühr für Klagen vor den stark ausgelasteten Brandenburger Sozialgerichten ab. Der Zugang zu einem schnellen und fairen Gerichtsverfahren dürfe nicht vom Geldbeutel abhängig sein, sagte Schöneburg am Montag in Potsdam.

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Potsdam - Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) lehnt eine Gebühr für Klagen vor den stark ausgelasteten Brandenburger Sozialgerichten ab. Der Zugang zu einem schnellen und fairen Gerichtsverfahren dürfe nicht vom Geldbeutel abhängig sein, sagte Schöneburg am Montag in Potsdam. Im Jahr 2009 seien mehr als die Hälfte der knapp 8400 Klagen von Hartz-IV-Empfängern in Brandenburg erfolgreich gewesen. Deshalb könne kein Missbrauch unterstellt werden, wie es die CDU tue, sagte Schöneburg weiter.

Zuvor hatte der brandenburgische CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum die Einführung einer „pauschalen sozialverträglichen Gerichtsgebühr“ gefordert. „Es gibt viele offensichtlich unbegründete Klagen von ALG II-Empfängern. Gerichtsgebühren würden die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit der Einreichung erfolgloser Klagen zu überschwemmen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion. Nach seiner Vorstellung sollte in der ersten Instanz bei den Sozialgerichten eine pauschale Gebühr in Höhe von 75 Euro pro Klage erhoben werden.

Allerdings rechnet auch Schöneburg mit einer weiterhin steigenden Belastung der Sozialgerichte. Angesichts der laufenden Diskussionen sei eine neue Klageflut zu befürchten, meinte Schöneburg. Im vergangenen Jahr habe er eigens 27 neue Richterstellen an den Sozialgerichten geschaffen. Ob dies langfristig ausreiche, sei ungewiss.

Der SPD-Rechtsexperte Andreas Kuhnert und die Sozialpolitikerin Sylvia Lehmann bezeichneten die Gebühr als eine „Hemmschwellengebühr“. Sie treffe gerade jene Hartz-IV-Empfänger, die begründete Klagen einreichten, sagte Kuhnert. Die nach seinen Worten „von der CDU geforderten 75 bis 225 Euro für ein Gerichtsverfahren“ habe ein Hartz-IV-Empfänger „nicht mal eben übrig“. dapd

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