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Von Marion van der Kraats: Schweigen zum Prozessauftakt

Muss TV-Star Karsten Speck wieder ins Gefängnis? / Bei Verurteilung hohe Haftstrafe möglich

Stand:

Frankfurt (Oder) - Sechs Jahre nach seiner ersten Verurteilung steht Schauspieler Karsten Speck („Hallo Robbie“, „Ein Kessel Buntes“) seit Montag erneut wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht. Außerdem wirft die Anklage dem 50-Jährigen in dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) Steuerhinterziehung vor. Knapp eine Million Euro soll der Fernsehstar laut Anklage in der Zeit von 2002 bis März 2007 an Gläubigern und Fiskus vorbeigeschleust haben.

Speck war bereits 2004 vom Landgericht Dortmund wegen Betrugs zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der TV-Star landete im Gefängnis, konnte als Freigänger aber weiter drehen und auf der Bühne stehen. Nun droht erneut eine Haftstrafe.

Basis für Specks Ärger mit der Justiz sind fehlgeschlagene Immobiliengeschäfte, aus denen der Schauspieler sowie seine Frau und Managerin bei mehreren Gläubigern Schulden in Millionenhöhe hatten. Beide kamen dafür in Dortmund vor Gericht und wurden zu Haftstrafen verurteilt. Sie mussten jeweils nicht die komplette Strafe absitzen, sondern wurden vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.

Im derzeit aktuellen Fall (Az.: Wi Kls 7/09) soll Speck nun einen Großteil seines Gehalts nicht wie vereinbart in einen Fonds für Geschädigte der Immobilienbetrügereien eingezahlt haben. Zudem soll er gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben gemacht haben. Geholfen haben sollen ihm dabei seine Schwiegereltern mit einer Firma und Scheinrechnungen. Sie sind wegen Beihilfe angeklagt worden.

Wäre es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft gegangen, hätten sie neben Speck auf der Anklagebank gesessen. Das Landgericht hat ihr Verfahren jedoch abgetrennt. Nun soll das Paar ohne mündliche Verhandlung per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden. „Ein entsprechender Antrag wurde beim Amtsgericht Strausberg gestellt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine Entscheidung darüber stehe aber noch aus.

So wurde Speck ausschließlich von seinem Anwalt Götz Reuker aus Dortmund zum Prozessauftakt begleitet, den gestern knapp ein Dutzend Zuschauer verfolgte. Beide zeigten sich wortkarg. Während sich der TV-Star durch eine Hintertür aus dem Gerichtssaal stahl, lenkte sein Verteidiger die Kameras ab. „Wir gehen davon aus, dass die Anklage nicht in allen Punkten zutrifft“, sagte er. Reuker sieht in dem früheren Speck-Anwalt einen Schuldigen. Auch dieser ist von der Justiz verfolgt worden. Laut Staatsanwaltschaft wurde dessen Verfahren aber gegen Zahlung einer Geldbuße von 5000 Euro eingestellt.

Speck schwieg zum Prozessauftakt, schrieb bei der gut einstündigen Verlesung der Anklageschrift fleißig mit. Der TV-Star will sich erst äußern, wenn sein früherer Anwalt vor Gericht ausgesagt hat. Dieser soll am dritten Verhandlungstag, am 13. Dezember, gehört werden. Der frühere Anwalt sei der Kronzeuge der Anklage, sagte Oberstaatsanwalt Christian Schärf. Der Jurist habe das aktuelle Verfahren mit seiner Anzeige ins Rollen gebracht.

TV-Star Speck droht in seinem zweiten Verfahren eine empfindliche Strafe: „Kommt es zur Verurteilung, ist keine Bewährungsstrafe möglich“, sagte Schärf. Der Strafrahmen für jede der fünf angeklagten Taten liege bei einem bis zehn Jahren. Es muss eine Gesamtstrafe gebildet werden. In diese muss das Gericht dann auch die Verurteilung aus dem Jahr 2004 einbeziehen. Denn: Ein Teil der Taten aus dem aktuellen Verfahren stammt den Angaben zufolge aus Jahren vor der ersten Verurteilung. Weitere fallen laut Anklage in die Zeit, in der Speck als Freigänger seine frühere Haftstrafe wegen Betruges absaß. Dies könnte bei der Strafzumessung zu seinen Lasten gehen.

Der Prozess soll am heutigen Dienstag  mit einem kurzen Termin fortgesetzt werden. Insgesamt sind bislang elf Verhandlungstage bis zum 17. Januar 2011 geplant.

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