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Brandenburg: Schwere Vorwürfe gegen Vertreter des Landes
Vertreter des Landes Brandenburg in einem millionenschweren Staatshaftungsprozess müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen
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Potsdam - Vertreter des Landes Brandenburg in einem millionenschweren Staatshaftungsprozess müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese sollen sich vor dem brandenburgischen Oberlandesgericht und auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit wahrheitswidrigen Behauptungen hervorgetan haben. Dies sei nicht mit den wiederum aus dem EU-Recht abgeleiteten Pflichten vereinbar – so sehen es die Anwälte von Peter Niedner, der vor dem BGH in einem Prozess gegen das Land Brandenburg ein weitreichendes Urteil erreicht hat.
Wie die PNN berichteten, machte der BGH den Weg frei für eine millionenschwere Schadensersatzforderung an das Land. Die jetzt vorliegende Begründung des Urteils vom 12. Mai hält im Grundsatz die Millionenklage des in der Lausitz abgeschmetterten Investors für begründet. Die Bundesrichter folgten nicht der Rechtsauffassung ihrer Brandenburger Kollegen, wonach der Anspruch des Investors verjährt sei, sondern halten die Pflichtverletzung insbesondere der Finanzbehörden für so „hinreichend qualifiziert“, dass daraus ein nicht verjährter Anspruch entsteht.
Offen und vom BGH nicht in Gänze geprüft bleibt nur die Frage, ob es rechtzeitig zu von den Klägern angestrebten Gesprächen mit dem Land gekommen war und inwieweit es entschuldbare, bisher nicht vorgebrachte und auch nur schwer vorzubringende Gründe für das Verhalten der Behörden gegeben haben mag. Dazu ist aus Sicht der Klägeranwälte die Antwort klar. Tatsächlich spricht nach einer ersten Lektüre der Begründung alles dafür, dass Brandenburg in absehbarer Zeit zahlungspflichtig wird. Das Verhalten der Landesbehörden war für jeden, der sich mit der umfangreichen Dokumentation vertraut machte, nicht nachvollziehbar. Deswegen auch hatte es bereits vor Jahren warnende Hinweise von Landtagsabgeordneten gegeben, die den Rechtsstreit durch eine außergerichtliche Einigung beendet sehen wollten. Damals war von einer Zahlung von 20 Millionen Euro die Rede.
Mit dem höchstrichterlichen Urteil, das den Richterspruch des 2. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom Februar 2010 kassierte und zur Neuverhandlung anwies, hat ein über Jahrzehnte andauernder Rechtsstreit zwischen dem einstigen Automanager Niedner und den Behörden des Bundeslandes einen vorläufigen Abschluss gefunden. Niedner hatte von 1992 an versucht, in Großräschen (Oberspreewald-Lausitz) eine Fabrikationsstätte für spezielle Glasprodukte aufzubauen und deswegen eine Firma mit dem Namen Deuba Glas gegründet. Es kam zu Auseinandersetzungen mit der Niederlassung der Treuhand in Cottbus und dem Finanzamt in Calau. Beiden Institutionen warf der Unternehmer rechtswidriges Verhalten vor und bekam in den Folgejahren zumindest teilweise auch recht. Offen war bislang, inwieweit das Land Brandenburg für dieses Vorgehen haftbar gemacht werden kann.
Nach dem sehr engen deutschen Staatshaftungsrecht ist dies nicht mehr möglich, weshalb sich Niedners Anwälte auf europarechtliche Vorschriften beriefen, die weitergehende staatliche Verpflichtungen definieren. Im Gegensatz zu den Brandenburger Gerichten hat jetzt der BGH diese Begründung für den Schadenersatzanspruch anerkannt und den Fall zur Neuverhandlung zurück verwiesen. Nach der jetzt vorliegenden Begründung wird die Landesregierung nicht umhinkommen, wieder die 2004 abgebrochenen Verhandlungen um eine einvernehmliche Zahlungsregelung aufzunehmen. Bei dem Fall geht es um erhebliche Beträge. Das Oberlandesgericht hatte den ursprünglichen Streitwert auf 34 Millionen Euro festgesetzt. Da der Anspruch sich allerdings laufend weiter verzinste, könnten die Belastungen noch wesentlich höher liegen.
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