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© dpa/David-Wolfgang Ebener

Schwerer Unfall bei Starkregen: Brandenburger Autofahrer nach Tod von vier Bikern auf der A9 freigesprochen

Ein Unfall bei Starkregen auf der Autobahn hat vor dreieinhalb Jahren vier Motorradfahrer das Leben gekostet. Der Unfallverursacher geht nun straffrei aus.

Freispruch nach dem Tod von vier Motorradfahrern auf der Autobahn: Das Amtsgericht Rudolstadt hat den Unfallverursacher vom Vorwurf der vierfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Dem 42-Jährigen aus Brandenburg sei strafrechtlich nichts vorzuhalten, begründeten die Richter am Dienstag ihre Entscheidung. Sie folgten damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Strafe von sieben Monaten – ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung – gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war im August 2019 auf der A9 zwischen Bad Lobenstein und Schleiz mit seinem Kleintransporter von der Fahrbahn abgekommen und in eine Gruppe Motorradfahrer gekippt. Diese hatten unter einer Autobahnbrücke angehalten, um Schutz vor starkem Regen zu suchen. Die getöteten Motorradfahrer im Alter von 43, 57, 60 und 75 Jahren kamen aus dem Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) und aus Pforzheim (Baden-Württemberg). Ursache für den Unfall war Aquaplaning.

Vor Gericht konnte nicht festgestellt werden, ob der 42-Jährige den Unfall hätte vorhersehen und verhindern können. So war etwa nicht zu klären, wie lange vor dem Unfall der Starkregen einsetzte und bei welcher Geschwindigkeit der Unfall hätte vermieden werden können. Laut dem Sachverständigen fuhr der Kleintransporter mit etwa 90 Stundenkilometern zum Zeitpunkt des Unfalls. Erlaubt waren dort 100 Stundenkilometer.

Der Angeklagte hatte sich zum Auftakt des Prozesses Anfang Februar noch immer erschüttert von dem Unfall gezeigt. Er habe das Geschehen vor dreieinhalb Jahren noch nicht verarbeiten können und sei in psychologischer Behandlung, sagte er.

Der Angeklagte und mehrere Zeugen sagten zudem aus, dass der Starkregen urplötzlich eingesetzt habe und die Scheibenwischer es kaum geschafft hätten. Die Sicht habe nur wenige Meter betragen. Der Angeklagte hatte nach eigener Aussage gebremst, was bei dem Wetter aber wirkungslos geblieben sei. Er habe erst danach gemerkt, was passiert sei. (dpa)

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