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Brandenburg: Sechs Jahre Haft für Bus-Attentäter 18-jähriger Berliner wegen Totschlags verurteilt

Berlin - Für die Explosion der Gewalt gab es keinen Grund. Der 18-jährige Oliver B.

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Berlin - Für die Explosion der Gewalt gab es keinen Grund. Der 18-jährige Oliver B. wurde nicht provoziert, nicht bedroht. Als er in Berlin in einem Bus der Linie 167 ein Küchenmesser zog, wollte er beweisen, dass er kein Verlierer ist . Oliver B. rammte die 20 Zentimeter lange Klinge einem gleichaltrigen Oberschüler durch die Brust in das Herz. Gestern wurde er wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Oliver B. fuhr am Abend des 19. Dezember letzten Jahres mit zwei Freunden ziellos durch Berlin. Sie stiegen in Rudow mit ein paar Flaschen Bier in den Bus Richtung Köpenick. Wenige Minuten später setzte sich ein Pärchen in die Nähe des Trios. Jan R. und seine Freundin kamen von einer Weihnachtsfeier, wollten nach Hause. Nick, einer der drei jungen Männer, pöbelte die Freundin des Oberschülers an. Jan R. stand auf und verbat sich ein solches Verhalten. Nick fuchtelte mit einer Bierflasche herum. Jan nahm sie ihm ab. Das war für Oliver B. der Punkt, an dem er sein Messer aus dem Rucksack nahm.

„Es hat keine bedrohliche Situation durch das Opfer gegeben“, sagte der Vorsitzende Richter. Ohne eigene Not habe Oliver B. eingegriffen. An der Haltestelle Spindlersfeld sprang er auf. Jan R. sah das Messer. Er wies auf die Videokameras im Bus. „Stich doch zu, du traust dich ja doch nicht“, meinte der Oberschüler noch. Oliver B. sagte später im Prozess, dass er vor den anderen nicht als feige dastehen wollte. Er behauptete, dass er „nur den Arm“ treffen wollte, aber nicht genau hingesehen habe. Die Richter kamen zu einer anderen Überzeugung: Er habe aus nichtigem Anlass „mit großer Wucht gezielt in die Brust gestochen“.

Oliver B. ist wohl behütet aufgewachsen. Er hat die Realschule besucht, dann eine Tischlerlehre abgebrochen. Die Zeit danach beschrieb er selbst als „Leerlauf“. Er zog mit Freunden umher, trank und nahm Drogen. In der Clique wollte er sich beweisen. Es ärgerte ihn, dass er kaum Alkohol vertrug und deshalb von den anderen gehänselt wurde. Er schluckte Ecstasy-Pillen, um beim Trinken länger durchzuhalten.

Auch an jenem Tag hatte Oliver B. einen „wüsten Drogencocktail“ intus, sagte der Vorsitzende Richter. Unter diesem Einfluss empfand er die Situation bedrohlicher, als sie tatsächlich war. Der Angeklagte habe aber gewusst, dass er unter Rauschmitteln unberechenbar reagieren kann. Stärker als die Enthemmung durch Drogen wertete das Gericht eine „deutliche Betroffenheit und Reue“ des Täters als strafmildernd.

Oliver B. besucht in der Haft Bibelstunden und will eine Ausbildung beginnen. Er hat sich im Prozess bei der Familie des Opfers entschuldigt. Dabei sah er nur flüchtig in Richtung der Mutter des Getöteten, die ganz in Schwarz gekleidet mit im Gerichtssaal saß. Sie hatte den Eindruck, dass es ihm im Moment nur darum ging, sich „irgendwie herauszuwinden“. Erst die Zukunft werde zeigen, „ob da wirklich Reue ist“, sagte sie nach dem Urteil. K. G.

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